Dienstwagen mit 1% und 0,03% Regelung

Hallo zusammen!
Wenn man theoretisch einen Dienstwagen für Fahrten von zu Hause zum Dienstsitz nutzt, dann wird dieser mit der 1% und 0,03% Regelung versteuert. Soweit ist das klar. Wenn jetzt aber noch Außendienstfahrten z.B. 2 Tage zum Dienstsitz und die anderen Tage von zu Hause direkt zum Kunden hinzukommen, wie wird so was abgerechnet? Kann man die Fahrten generell als Werbekosten zwischen dem eigenen Wohnort und dem Dienstsitz absetzen und zusätzlich noch die Fahrten zu unterschiedlichen Kundenbesuchen? Für mich hört sich, dieses alles wie eine doppelte Besteuerung an… Kann mir jemand, dass mal erklären?
Besten Dank im Voraus!

Servus,

durch die Versteuerung des Sachbezuges wird der Arbeitnehmer so gestellt, als habe er den Aufwand für die private Nutzung und für die Fahrten zur regelmäßigen Arbeitsstätte selbst getragen. D.h. er kann dann die Fahrten zur regelmäßigen Arbeitsstätte als Werbungskosten ansetzen. Sowohl die Besteuerung mit den 0,03 % als auch der Ansatz als Werbungskosten erfolgen auf der Basis der tatsächlichen Anzahl der Fahrten. Wenn das nur zwei pro Woche sind, dann sind das halt bloß 92 Fahrten im Jahr und nicht 230.

Die Fahrten zu Kundenbesuchen lassen sich nicht als Werbungskosten ansetzen, weil dem Arbeitnehmer, der den PKW für umme bekommt, keine Kosten entstanden sind.

Wo genau argwöhnst Du bei dieser traditionellen Subventionierung des Heiligen Blechs eine doppelte Besteuerung?

Schöne Grüße

MM
(Tram, Fahrrad, Carsharing - keine Abwrackprämie fürs alte Raleigh bekommen)