Doppelte Haushaltsführung, Hauptwohnsitz Ausland

Hallo,

Ein EU-Staatsbürger arbeitet seit Sommer 2009 in DE. Die Ehefrau ist auch EU-Staatsbürger und ist am Ende 2009 auch nach DE umgezogen und war hier gemeldet. Von Februar bis Dezember 2010 hat die Ehefrau in Belgien gearbeitet (abgemeldet in DE). Das Ehepaar wohnte für diese Zeit zusammen, mit Hauptwohnsitz im Ausland - der Ehemann war sowohl in Belgien als auch in DE gemeldet und hat überwiegend von dort aus gearbeitet. Alle Einkünfte des Ehemanns in 2010 waren aus Deutschland, alle Einkünfte der Ehefrau aus Belgien.

Für diese Zeit war auch eine kleine Wohnung (35qm) in Deutschland gemietet und der Ehemann ist regelmässig hin- und hergefahren. Diese Kosten sollten von der deutschen Einkommensteuer abgesetzt werden, im Rahmen der doppelten Haushaltsführung.

Davon ausgehend, dass man nur als unbeschränkt Einkommensteuerpflichtiger in Deutschland Kosten für die doppelte Haushaltsführung absetzen kann, kann der Ehemann als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden, obwohl er gleichzeitig angibt, dass sein Hauptwohnsitz im Ausland war?

Mal meine Laienmeinung hierzu.
Nach § 1 (3) S. 1 & 2 EStG können auf Antrag natürliche Personen als unbeschränkt steuerpflichtige behandelt werden, die im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt habensoweit sie Einkünfte im Sinne des § 49 EStG haben (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind Einkünfte gemäß § 49 (1) Nr. 4 EStG). Die gesamten Einkünfte der Person müssen jedoch mindestens zu 90 % der ESt unterliegen oder die nicht der ESt unterliegenden Einkünfte sind kleiner als der Grundfreibetrag (7834 EUR)ist. Der Fallschilderung nach dürfte dies zutreffen.

Hi,

Mal meine Laienmeinung hierzu.

knapp daneben ist auch vorbei

Nach § 1 (3) S. 1 & 2 EStG können auf Antrag natürliche
Personen als unbeschränkt steuerpflichtige behandelt werden,
die im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt
habensoweit sie Einkünfte im Sinne des § 49 EStG haben
(Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind Einkünfte gemäß
§ 49 (1) Nr. 4 EStG). Die gesamten Einkünfte der Person müssen
jedoch mindestens zu 90 % der ESt unterliegen oder die nicht
der ESt unterliegenden Einkünfte sind kleiner als der
Grundfreibetrag (7834 EUR)ist. Der Fallschilderung nach dürfte
dies zutreffen.

hübsch formuliert, hilft hier aber nicht

Im Aufsatz sagt man dazu: Thema verfehlt.

Schöne Grüße
C.

doppelter haushalt Ausland
Hi,

also nochmal von vorne…

Ein EU-Staatsbürger arbeitet seit Sommer 2009 in DE. Die
Ehefrau ist auch EU-Staatsbürger und ist am Ende 2009 auch
nach DE umgezogen und war hier gemeldet. Von Februar bis
Dezember 2010 hat die Ehefrau in Belgien gearbeitet
(abgemeldet in DE). Das Ehepaar wohnte für diese Zeit
zusammen, mit Hauptwohnsitz im Ausland - der Ehemann war
sowohl in Belgien als auch in DE gemeldet und hat überwiegend
von dort aus gearbeitet.

Der Ehemann hatte also einen Wohnsitz in Deutschland. 35 qm reichen dazu aus. Er ist deshalb unbeschränkt steuerpflichtig.

Seine Ehefrau hatte lt Sachverhalt im Januar 2010 ihren Wohnsitz in Deutschland. Somit ist sie auch unbeschränkt steuerpflichtig im Januar. Aufgrund § 2 Abs. 7 EStG wird für das ganze Jahr eine Veranlagung durchgeführt.

Es kann eine Zusammenveranlagung für die Eheleute gemacht werden.

Die inländischen Lohneinkünfte sind normal zu versteuern, die belgischen Einkünfte der Ehefrau unterliegen dem Progressionsvorbehalt wegen zeitweiser unbeschränkter Steuerpflicht (§ 32 b Abs. 1 Nr.2 EStG).

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32b.html

Wenn der Mittelpunkt der Lebensinteressen in Belgien lag, können die Aufwendungen für die deutsche Wohnung incl. Fahrtkosten als doppelter Haushalt anerkannt werden. Das ist Wegverlegen des Familienwohnsitzes, wobei die Arbeitsaufnahme in Belgien zu einer beruflichen Veranlassung führt. Ich sehe da keine Probleme. /Aber es kann immer sein, dass man an einen schlechtgelaunten Sachbearbeiter gerät. Deshalb empfehle ich, die Abgabe mit Elster. Wird zwar trotzdem genauer angeschaut, da alle Fälle mit doppeltem Haushalt genauer angeschaut werden, aber mit Elster ist immer besser als ohne…

Schöne Grüße
C.