Hallo,
Ein EU-Staatsbürger arbeitet seit Sommer 2009 in DE. Die Ehefrau ist auch EU-Staatsbürger und ist am Ende 2009 auch nach DE umgezogen und war hier gemeldet. Von Februar bis Dezember 2010 hat die Ehefrau in Belgien gearbeitet (abgemeldet in DE). Das Ehepaar wohnte für diese Zeit zusammen, mit Hauptwohnsitz im Ausland - der Ehemann war sowohl in Belgien als auch in DE gemeldet und hat überwiegend von dort aus gearbeitet. Alle Einkünfte des Ehemanns in 2010 waren aus Deutschland, alle Einkünfte der Ehefrau aus Belgien.
Für diese Zeit war auch eine kleine Wohnung (35qm) in Deutschland gemietet und der Ehemann ist regelmässig hin- und hergefahren. Diese Kosten sollten von der deutschen Einkommensteuer abgesetzt werden, im Rahmen der doppelten Haushaltsführung.
Davon ausgehend, dass man nur als unbeschränkt Einkommensteuerpflichtiger in Deutschland Kosten für die doppelte Haushaltsführung absetzen kann, kann der Ehemann als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden, obwohl er gleichzeitig angibt, dass sein Hauptwohnsitz im Ausland war?