Liebe Fachleute,
eine Bekannte von mir, aufgrund ihres „hohen“ Alters auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar, hat sich bei einer Telefon-Flirt-Line beworben. Unter anderem ist ihr dort gesagt worden, daß das Unternehmen, sollte sie für es tätig werden, 15 % der Einnahmen einbehalten und an das Finanzamt abführen wolle, dies geschehe nach dem „Düsseldorfer Verfahren“, das für diese Branche ausgehandelt worden sei, und mehr Steuerzahlungen fielen nach diesem Verfahren nicht an.
Ich bin nun steuertechnisch nicht bewandert, ein Düsseldorfer Verfahren ist bei mir irgendwie mit Unterhaltszahlungen verbunden, aber auch da bin ich nicht so sicher. Ist das eine spezielle Klausel für „rotlichnahe“ Beschäftigungen? Wo kann ich genaueres darüber lesen (google hat unter diesem Schlagwort alle möglichen Vorgänge aus Düsseldorf, aber nichts zutreffendes) oder ist das ganz einfach falsch erklärt oder/und falsch weitergegeben?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Heidi