Eigener Hausstand bei doppelter Haushaltführung

Hallo,

kann die Eigentumswohnung der Eltern, die unentgeltlich zur Nutzung
an den Steuerpflichtigen überlassen wird (kein Zimmerchen bei den Eltern, sondern eine Wohnung die sich auch an einem anderen Ort als
der Wohnsitz der Eltern befindet) als eigener Hausstand am
Erstwohnsitz anerkannt werden?

Gruß
Keana

Hallo,

kann die Eigentumswohnung der Eltern, die unentgeltlich zur
Nutzung
an den Steuerpflichtigen überlassen wird als eigener Hausstand am
Erstwohnsitz anerkannt werden?

nein, doppelter Haushalt von Alleinstehenden wurde abgeschafft.

Viele Grüße
C.

Ja, was hat denn doppelte Haushaltsführung mit alleinstehend zu tun?

Grüße
Chris

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Hallo,

kann die Eigentumswohnung der Eltern, die unentgeltlich zur
Nutzung
an den Steuerpflichtigen überlassen wird als eigener Hausstand am
Erstwohnsitz anerkannt werden?

nein, doppelter Haushalt von Alleinstehenden wurde
abgeschafft.

Ja, was hat denn doppelte Haushaltsführung mit alleinstehend
zu tun?

Wohnen an sich ist privat und kann steuerlich nicht abgesetzt werden. Hat man aber aus beruflichen Gründen einen Zweitwohnsitz, kann man eventuell eine doppelte Haushaltsführung geltend machen.

Da nach einem "Erst"wohnsitz gefragt wurde, ging ich davon aus, dass an diese Regelung gedacht wurde. Nur bei Alleinstehenden hat sich diese Planung erledigt.

So o.k.?
Viele Grüße
C.

Hallo,

kann die Eigentumswohnung der Eltern, die unentgeltlich zur
Nutzung
an den Steuerpflichtigen überlassen wird als eigener Hausstand am
Erstwohnsitz anerkannt werden?

nein, doppelter Haushalt von Alleinstehenden wurde
abgeschafft.

Ja, was hat denn doppelte Haushaltsführung mit alleinstehend
zu tun?

Wohnen an sich ist privat und kann steuerlich nicht abgesetzt
werden. Hat man aber aus beruflichen Gründen einen
Zweitwohnsitz, kann man eventuell eine doppelte
Haushaltsführung geltend machen.

Bis hier ist es ok.

Da nach einem "Erst"wohnsitz gefragt wurde, ging ich davon
aus, dass an diese Regelung gedacht wurde. Nur bei
Alleinstehenden hat sich diese Planung erledigt.

Aber wann, womit oder wodurch, von wem, warum wurde denn die doppelte Haushaltsführung für alleinstehende abgeschafft?

Verheiratet zu sein, ist und war m.E. noch nie eine zwingende Voraussetzung für die doppelte Haushaltsführung, es macht die ganze Sache nur evtl. etwas leichter (Lebensmittelpunkt).

Grüße
Chris

Berichtigung meines Statements
Hi,

du hast recht, ich war einfach auf der falschen Fährte

Aber wann, womit oder wodurch, von wem, warum wurde denn die
doppelte Haushaltsführung für alleinstehende abgeschafft?

ich hab jetzt genauer nachgeschaut, was so in meinem Kopf herumgeistert:
die Billigkeitsregelung für Alleinstehende ohne eigenen Hausstand wurde abgeschafft, dass ich das gleich zu „=alle nicht Verheiratete“ gemacht habe, ist falsch. sorry.

Also auf die Ausgangsfrage: unentgeltlich überlassene Eigentumswohnung als Erstwohnsitz?
ja, aber ich sag jetzt nichts mehr und versuche erst mal meine verbogenen Gehirnwindungen zu sortieren…

Viele Grüße
C.