Hallo Steuerkundige,
wenn jemand beruflich etwa 3-mal monatlich zum Dienstsitz der Firma
(Hessen) muss, sind die Fahrten vom Wohnort (NRW) zum Dienstantritt
in der Firma ja „einfache Fahrtkosten“. Bei der Steuererklärung 2002
war das in Zeile 33 - 35
Jetzt hat dieser Jemand aber einmal monatlich Bereitschaftsdienst am
Firmensitz in Hessen. Da ist die einzige Bedingung, er muß auf
telefonische Benachrichtigung innerhalb einer Stunde in der Firma zum
Dienstantritt erscheinen. Er muß zur Bereitschaft nicht im
Unternehmen erscheinen! Diese Bereitschaftszeit kann zu Hause
verbracht werden.
Jetzt ist das Zuhause aber rund 2 - 3 Fahrtstunden vom Unternehmen
entfernt. Folglich muss diese Person jetzt mit dem Pkw in den 1-
Stunden-Radius dieses Unternehmens fahren. Die Person kann da
spazieren gehen, shoppen, usw. Geht dort ins Hotel zwecks
Übernachtung. Wenn sie nicht gerufen wird, kann sie wieder nach Hause
fahren.
Jetzt gibt es mit dem Finanzamt Auslegungsprobleme. Diese Fahrten
werden in Spalte 45 „Weitere Werbungskosten“ als Reisekosten bei
Dienstreisen mit 0,30 cent / Km eingesetzt.
Das wird nicht anerkannt und nicht berücksichtigt. Diese Fahrten
werden aber auch nicht ersatzweise dann als „einfache Fahrtkosten“
gerechnet, sondern fallen komplett weg.
Wie kann jetzt ein Einspruch begründet werden, damit
a.) die Fahrten als Dienstreise anerkannt werden
oder
b.) wenn das nicht geht, wenigstens in die Zeile 33 - 35 fallen und
dann als einfache Entfernungskilometer gerechnet werden?
Für eine nette Hilfestellung bin ich dankbar.
Gruss
TeeBird