Einfache Fahrtkosten / Dienstreise

Hallo Steuerkundige,

wenn jemand beruflich etwa 3-mal monatlich zum Dienstsitz der Firma
(Hessen) muss, sind die Fahrten vom Wohnort (NRW) zum Dienstantritt
in der Firma ja „einfache Fahrtkosten“. Bei der Steuererklärung 2002
war das in Zeile 33 - 35

Jetzt hat dieser Jemand aber einmal monatlich Bereitschaftsdienst am
Firmensitz in Hessen. Da ist die einzige Bedingung, er muß auf
telefonische Benachrichtigung innerhalb einer Stunde in der Firma zum
Dienstantritt erscheinen. Er muß zur Bereitschaft nicht im
Unternehmen erscheinen! Diese Bereitschaftszeit kann zu Hause
verbracht werden.
Jetzt ist das Zuhause aber rund 2 - 3 Fahrtstunden vom Unternehmen
entfernt. Folglich muss diese Person jetzt mit dem Pkw in den 1-
Stunden-Radius dieses Unternehmens fahren. Die Person kann da
spazieren gehen, shoppen, usw. Geht dort ins Hotel zwecks
Übernachtung. Wenn sie nicht gerufen wird, kann sie wieder nach Hause
fahren.
Jetzt gibt es mit dem Finanzamt Auslegungsprobleme. Diese Fahrten
werden in Spalte 45 „Weitere Werbungskosten“ als Reisekosten bei
Dienstreisen mit 0,30 cent / Km eingesetzt.
Das wird nicht anerkannt und nicht berücksichtigt. Diese Fahrten
werden aber auch nicht ersatzweise dann als „einfache Fahrtkosten“
gerechnet, sondern fallen komplett weg.

Wie kann jetzt ein Einspruch begründet werden, damit
a.) die Fahrten als Dienstreise anerkannt werden
oder
b.) wenn das nicht geht, wenigstens in die Zeile 33 - 35 fallen und
dann als einfache Entfernungskilometer gerechnet werden?

Für eine nette Hilfestellung bin ich dankbar.

Gruss
TeeBird

Hallo,

Wie kann jetzt ein Einspruch begründet werden, damit
a.) die Fahrten als Dienstreise anerkannt werden
oder
b.) wenn das nicht geht, wenigstens in die Zeile 33 - 35
fallen und
dann als einfache Entfernungskilometer gerechnet werden?

Dienstreisen sind Fahrten zu einem anderen Ort als die regelmäßige Arbeitsstätte.
Andererseits sind es Fahrten zum Sitz des Arbeitgebers, also Fahrten zur Arbeitsstätte.
Es besteht durchaus Aussichten, die Dienstreisen anerkannt zu bekommen. Auf jeden Fall sind die Fahrten überhaupt zu berücksichtigen. Also den Sachverhalt so schildern wie im Posting, und darauf abheben, dass die Fahrten nicht zur regelmäßigen Arbeitsstätte führen, also Dienstreisen sind.
Und Nerven bewahren, manchmal setzt man sich erst vor dem Finanzgericht durch. (s.a. unten unter Urlaubsfahrt absetzen)

Viel Erfolg
C.

Hallo Cirwalda,
danke für die schnelle Antwort.
Ich vermute, ein persönliches Gespräch mit dem zuständigem
Finanzbeamten dürfte erstmal mehr bringen als ein schriftlicher
Einspruch. Wenn das nichts bringt, kann ja immer noch der
schriftliche Weg gegangen werden.
Ich werde über den Ausgang berichten.
Danke und Gruß
TeeBird