Einkünfte Holland Progression

Ein Arbeitnehmer arbeitet bei einer holländischen Firma. Wohnsitz ist weiterhin Deutschland. Er ist verheiratet. Sein Gehalt unterliegt in Deutschland der progression oder? Wie verhält sich das bei einer Zusammenveranlagung? Ehefrau ist in Deutschland angestellt. Laut Steuerprogramm kommt keine Nachzahlung bzw. erstattung raus bei der ESt. Jedoch steht im bescheid vom FA, dass die Einkünfte der Frau der Progression unterliegt. Kann das so richtig sein??
Bitte um hilfe!!! :smile:

welche Steuerklasse hatte die Ehefrau? Waren die Einkünfte er/sie etwas gleich hoch? Sicher, dass das Programm richtig bedient wurde?

Lia

Der Ehemann sowie Ehefrau haben StKl 4. Lt. Bescheid hat sie (fiktive zahlen) ein zu versteuerndes Einkommen von 10.000 und Ehemann 0,00€. Da seine Einnahmen ja steuerfrei sind. Im ESt-Bescheid stehen nun unter progressionsvorbehalt 10.000€! Müssten da nicht die Einkünfte vom Ehemann stehen? In Holland hat er 20.000 verdient abzgl. Werbungskosten 5000€= 15.000 die der Progression unterliegen? Warum stehen im Bescheid die einkünfte der Frau bei der Progression? Oder müssen die gesamteinkünfte der Progression unterliegen? Ich seh da gerade nicht durch. . .

Hi,

Da hilft nur, Einspruch einzulegen, freundlich die Einkünfte von Ehemann und Ehefrau incl Werbungskosten nochmals zu schildern und um Erläuterung des Bescheids bitten.

Ferndiagnose ist nicht möglich. Es scheint falsch zu sein.
Schöne Grüße
C.