Einnahme Überschußrechnung Umstellung auf UST

Kleinunternehmr C. ist ab 2009 umsatzsteuerplichtig (2008 noch ohne UST). Wie behandelt C. nun die UST-Zahlungen ans FA. und was soll mit den abgezogenen V-ST passieren. Vorher wurde ja alles Brutto gerechnet. Rechnet C. jetzt nur netto und die bezahlte monatl. UST ist eine Betriebsausgaben bzw. unter welcher Kostenart werden die gez. UST berechnet, sonstige Kosten? Sollen dann 2 EÜR erstellt werden, da ja einige Ausgaben u.a. auch ohne UST aufgeführt sind (Kauf PC von privat z.B.)

Die vom Kunden vereinnahmte Umsatzsteuer ist eine Betriebseinnahme (Feld 140/Zeile 12), die an den Lieferanten gezahlte vorsteuer ist eine Betriebsausgabe (feld 185/Zeile 52).

Vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer ist eine Betriebseinnahme (Feld 141/ Zeile 13), an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer ist eine Betriebsausgabe (Feld 186/Zeile 53).

Grundsätzlich ist nur eine Anlage EÜR abzugeben, warum sollte auch differenziert werden? Betriebsausgaben sind Betriebsuasgaben ob mit oder ohne Vorsteuerabzug.

Gruß

Jörg

Danke, aber es gibt ja Betriebsausgaben wie z.B. gebrauchte Waren die man von Privat erwirbt. War es nicht so das Betriebsausgaben ohne MWST extra aufgeführt werden müssen? Sonst geht man ja davon aus, das dort auch die 19% drin sind.

Wie schaut es denn mit Ausgaben knapp über 150€, z.B. 190€ die man
eigentlich (weil gebraucht erworben) schon sofort abschreiben könnte?
Müssen die ab 150€ auf mehrere Jahre abgeschrieben werden oder nicht?

Nein. Wenn ein Kugelschreiber für 50 € Brutto gekauft wird, kommt in die Anlage EÜR bei Büromaterial (Feld 192) 42,02 und bei gezahlte Vorsteuerberträge 7,98 €.

Wenn der Kugelschreiber von einem Privatmann gekauft wurde für 50 € kommt in das Feld Büromaterial (wie oben) die 50 €.

Die Ausgabe werden also nicht differenziert nach Vorsteuerabzugsmöglichkeit oder nicht!

Für die Abschreibung spielt es grundsätzlich keine Rolle ob gebraucht erworben oder nicht. Wenn Anschaffungskosten über 150 € greift §6 (2a) EStG. Also Abschreibung über 5 Jahre, 1/5 jedes Jahr einzutragen in Feld 137/Zeile 33

Gruß

Jörg

Auch bei 151€, auch wenn dieser Artikel z.B. ein alter
Drucker ist der evtl. kein Jahr mehr hält?

OK

Auch bei 151€, auch wenn dieser Artikel z.B. ein alter
Drucker ist der evtl. kein Jahr mehr hält?

OK

von 150-410 euro gilt ab 2010 wieder die alte gwg-regelung. also voll in den aufwand, vorausgesetzt selbständig nutzbar.

gruß inder

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Danke, aber erst dann in der nächsten EK-Erklärung oder
auch schon für 2009 anwendbar, also rückwirkend?

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nein, gültig für Wirtschaftsgüpter die nach dem 31.12.2009 angeschafft wurden.

Gruß

Jörg