Einspruch ESt-Bescheid

wer weiss wie man sich verhält, wenn man wegen verschiedener laufender Gerichtsverfahren Einspruch gegen seinen ESt-Bescheid eingelegt hat? Wenn nur ein Einspruch berücksichtigt und ein neuer ESt-Bescheid erstellt wird, muss erneut Einspruch in Bezug auf die restlichen Einsprüche eingelegt werden?

Wenn nur ein Einspruch
berücksichtigt und ein neuer ESt-Bescheid erstellt wird, muss
erneut Einspruch in Bezug auf die restlichen Einsprüche
eingelegt werden?

Nein, der neue Bescheid wird Gegenstand des Verfahrens, wie es im schönsten Amtsdeutsch heißt…

Einspruch ESt-Bescheid
Genau so ist es, aber Vorsicht, dass der neue Bescheid nicht in Verbindung mit einer Einspruchsentscheidung ergangen ist, dann wäre die Sache nämlich, falls keine Klage erfolgt, erledigt.