Einstufung eines Grundstücks für Grundsteuer A/B

Ich habe vor ca. 20 Jahren neben meinem Hausgrundstück ein unverhältnismäßig teures Grundstück gekauft. Damals sagte ein Beamter des Finanzamts dieses Grundstück sei als Einheit mit dem bebauten Grundstück zu sehen und deshalb ebenfalls nach Grundsteuer B zu veranlagen, was ich damals leider akzeptiert habe.
Da das neue Flurstück weder bebaut, noch bebaubar ist habe ich nun eine Neufeststellung des Grundsteuermessbetrags in Grundsteuer A (als landwirtschaftlich genutztes Grundstück) beantragt. Telefonisch erklärte nun der Finanzbeamte der meinen Antrag zu bearbeiten hat,wenn wir auf die Bearbeitung unseres Antrages beharren würden, müsste er tätig werden und ein Veranlagung in Grundsteuer B würde uns teurer kommen. Kann das sein, oder will er sich nur die mit einer Bearbeitung verbundene Arbeit sparen?

Hallo,
tut mir leid, von Grundsteuer hab ich überhaupt keine Ahnung. Mein Gebiet ist Buchhaltung.

Hallo,

sorry das ich erst jetzt antworte, aber ich war für sehr lange krank iund nicht in der Lage zu antworten.
Leider muss ich aber auch sagen, dass ich hier leider keine Antwort geben kann.
Entschuldigung nochmal für die späte Antwort, die leider auch noch negativ ausfällt.