Eintrag Direktlebensversicherung auf Steuerformula

In den Steuerformularen von 2006 können in Zeile 71 Kapitallebensversicherung mit min. 12 Jahren angegeben werden.
Wenn jetzt eine Direktversicherung vorliegt, deren Beitrag direkt vom Gehalt abgezogen wird, können diese dann auch eingetragen und somit als Sonderausgaben abgesetzt werden???

Gruß Ina

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Die Gehaltsumwandlung ist bereits steuer- und sozialversicherungsfrei - da gibbet nix zurück!

Frank Wilke

In den Steuerformularen von 2006 können in Zeile 71
Kapitallebensversicherung mit min. 12 Jahren angegeben werden.
Wenn jetzt eine Direktversicherung vorliegt, deren Beitrag
direkt vom Gehalt abgezogen wird, können diese dann auch
eingetragen und somit als Sonderausgaben abgesetzt werden???

Hallo Ina,
als Merkhilfe für die Zukunft: der selbe Sachverhalt kann nicht zweimal steuerlich gefördert werden. Auch Fahrtkosten, die vom Arbeitgeber erstattet werden, dürfen nicht als Werbungskosten angesetzt werden. Dasselbe gilt auch für Altersvorsorgeprodukte.

Gruß
Denis

hallo

Hallo Ina,
als Merkhilfe für die Zukunft: der selbe Sachverhalt kann
nicht zweimal steuerlich gefördert werden. Auch Fahrtkosten,
die vom Arbeitgeber erstattet werden, dürfen nicht als
Werbungskosten angesetzt werden. Dasselbe gilt auch für
Altersvorsorgeprodukte.

Gruß
Denis

nur muss mal fairerweise eins sagen, dass dann die Formulierung irreführend ist.
Denn es steht nur:

„In Zeile 71 sind Beiträge … Kapitallebensversicherungen mit mindestens 1 2 Jahren Laufzeit einzutragen, wenn die Laufzeit dieser Versicherungen vor dem 1.1.2005 begonnenhat und mindestens ein Versicherungsbeitrag vor dem 1. 1. 2005 entrichtet wurde.“

Viele werden es da wohl eintragen und man kann ihnen das nicht mal verübel.
Die Erläuertung lädt gerade dazu ein, dies dort einzusetzen.

Gruss
Börsenfan1968

Die Gehaltsumwandlung ist bereits steuer- und
sozialversicherungsfrei - da gibbet nix zurück!

Das stimmt so aber auch nicht, meine Direktlebensversicherung wird
pauschal besteuert.
Meist trägt der Arbeitgeber diese Pauschalsteuer, muß aber nicht so
sein.

Gruß
Stefan

Hallo,

nur muss mal fairerweise eins sagen, dass dann die
Formulierung irreführend ist.

Vieles ist im Steuerrecht irreführend.

Denn es steht nur:

„In Zeile 71 sind Beiträge … Kapitallebensversicherungen mit
mindestens 1 2 Jahren Laufzeit einzutragen, wenn die Laufzeit
dieser Versicherungen vor dem 1.1.2005 begonnenhat und
mindestens ein Versicherungsbeitrag vor dem 1. 1. 2005
entrichtet wurde.“

Damit sind wahrscheinlich nur die „normalen“ Verträge gemeint und nicht die die über den Arbeitgeber laufen.

Viele werden es da wohl eintragen und man kann ihnen das nicht
mal verübel.
Die Erläuertung lädt gerade dazu ein, dies dort einzusetzen.

Ja, die Formulare sind eine einzige Frechheit und sollten dem FA um die Ohren gehauen werden.

Gruß
Denis

Die Gehaltsumwandlung ist bereits steuer- und
sozialversicherungsfrei - da gibbet nix zurück!

Das stimmt so aber auch nicht, meine Direktlebensversicherung
wird
pauschal besteuert.
Meist trägt der Arbeitgeber diese Pauschalsteuer, muß aber
nicht so
sein.

Auch paschal versteuerte Sachverhalte dürfen nicht zusätzlich in der Steuererklärung geltend gemacht werden, weil mit dem Pauschalsatz alles abgegolten ist.

Gruß
Denis

Aber wo steht ??
Hi Dennis,

„In Zeile 71 sind Beiträge … Kapitallebensversicherungen mit
mindestens 1 2 Jahren Laufzeit einzutragen, wenn die Laufzeit
dieser Versicherungen vor dem 1.1.2005 begonnenhat und
mindestens ein Versicherungsbeitrag vor dem 1. 1. 2005
entrichtet wurde.“

Damit sind wahrscheinlich nur die „normalen“ Verträge gemeint
und nicht die die über den Arbeitgeber laufen.

jetzt würde mich aber wirklich mal interssieren, wo es steht das vom Arbeitnehmener finanzierte und pauschal versteuerte Lebenversicherungen nicht einzutragen sind.

Deine Argumentation leuchtet zwar ein, aber trotzdem muss dies ja irgendwo stehen. Und bis jetzt habe ich nix dazu gefunden.

Wie du selber schreibst: „wahrscheinlich“ nur die normalen" Verträge gemeint.

Aber eine Vermutung alleine reicht eigentlich nicht.

Gruss
Börsnefan1968

Damit sind wahrscheinlich nur die „normalen“ Verträge gemeint
und nicht die die über den Arbeitgeber laufen.

jetzt würde mich aber wirklich mal interssieren, wo es steht
das vom Arbeitnehmener finanzierte und pauschal versteuerte
Lebenversicherungen nicht einzutragen sind.

Hallo,
Das steht in Fachbüchern. Keine Ahnung ob’s irgendwo im Gesetzestext steht. Vielleicht ist es irgendwo in den Richtlinien versteckt.

Wie du selber schreibst: „wahrscheinlich“ nur die normalen"
Verträge gemeint.
Aber eine Vermutung alleine reicht eigentlich nicht.

Das war eine Andeutung, dass wahrscheinlich auch das FA nicht weiss, was genau gemeint ist. Die sollten jemanden die Formulare machen lassen, der praktisch denken kann.

Gruß
Denis

Hallo Denis!

Auch paschal versteuerte Sachverhalte dürfen nicht zusätzlich
in der Steuererklärung geltend gemacht werden, weil mit dem
Pauschalsatz alles abgegolten ist.

Wo steht das?

Ich glaube zwar du hast Recht aber solange ich dies nirgends finden
kann setze ich sie ab und bis jetzt hat noch kein Finanzmensch mit
mir gemeckert.

Gruß
Stefan

Hi,

Das hilft wohl weiter
http://bundesrecht.juris.de/estg/__10.html

http://www.fm.nrw.de/cgi-bin/fm/custom/pub/content.c…

dort betriebliche Altersversorgung

http://209.85.129.104/search?q=cache:8qqlBLE7RS4J:ww…

http://www.steuerrat24.de/data/alters/vors3-anderevo…

http://www.beker.de/rundschreiben_3_2004.html

In einem Nachschlagewerk steht, dass pauschal versteuerte Beiträge nicht als Sonderausgaben abgezogen werden dürfen. Dies steht auch unter
http://www.mamax.com/beratung/lebensversicherung_und…

http://www.aupu.de/lex/p.htm
dort unter Pauschalbesteuerung

Schöne Grüße
C.

Auch paschal versteuerte Sachverhalte dürfen nicht zusätzlich
in der Steuererklärung geltend gemacht werden, weil mit dem
Pauschalsatz alles abgegolten ist.

Wo steht das?

Ich glaube zwar du hast Recht aber solange ich dies nirgends
finden
kann setze ich sie ab und bis jetzt hat noch kein Finanzmensch
mit
mir gemeckert.

Hallo Stefan,
es hat noch kein Beamter gemeckert, weil er es noch nicht entdeckt hat. Sonst wird es dir gestrichen. Ich finde es aber clever, dass du die Kontrolle dem Finanzamt überläßt, dessen Systeme nicht jedes Versehen des Steuerzahlers entdecken können. Solange hast du den Vorteil. Wenn du es aus Versehen einträgst, dann ist es auch nicht strafrechtlich relevant. Die sollen halt verständlichere Formulare machen.

Gruß
Denis

Das kontrolliert doch eh kein Mensch. Die Beiträge wirken sich doch bei Arbeitnehmern in 99% aller Fälle gar nicht aus. deswegen tippen die Jungs in dem Finanzamt einfach ab was dort steht, selbst wenn man dort Versicherungen von einer Million einträgt bekommt man keinen Cent mehr Steuer raus.

Schwede

Hallo

Cirwalda vielen Dank für die Infos.

Man kann ja sehr über die Steuerformulare streiten, aber in diesem Fall kann ich nur mit dem Kopf schüttel.

Halte ich mich an den Wort laut der Formulare (plus Erläuterungen) würde ich eine Direktversicherung eintragen.
Und dafür sind doch eigentlich die Erläuterungen da.

Auch wenn der Gesetzegeber die „Absetzbarkeit“ verneint, im Formular steht das Gegenteil.*kopf schüttel*

Ich habe mich an die fast „Nichtausfüllbarkeit“ der Anlage KAP und insbesondere der „Anlage AUS“ für den normalen Steuerbürger gewöhnt,
aber in diesem doch sehr alltäglichen Fall bin ich überrascht.

Schönen Tag noch

Börsenfan1968

Hi,

die Formulare versuchen nur den Irrsinn, den der Gesetzgeber verzapft hat, umzusetzen…

Natürlich hast du mit deinem Beispiel Recht. Egal was du einträgst, die Versicherungen sind kein Prüfungsschwerpunkt und werden im Normalfall durchgewunken :wink: einfach, weil sie sich bei normalen Arbeitnehmern nicht auswirken -eher bei Beamten und Selbständigen.

Versicherungen und ihre Absetzbarkeit sind eine typische Lenkungsnorm. Da will der Gesetzgeber die Bürger beeinflussen, was sie denn machen sollen. Mit Steuer hat das nichts zu tun.

Schöne Grüße
C.