Entfernungspauschale

Hallo, ich habe desöfteren im Internet gelesen, das die Entfernungspauschale die Hin- und Rückfahrt beinhaltet. Ich erinnere mich aber nur wage, dass es sich dabei nur um die Hinfahrt handelt; ich kann mich aber auch irren :wink:
Vielleicht kann hier jemand Licht ins Dunkle bringen.

Viele Grüße

Servus,

die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte wird, wie aus ihrem Namen erkennbar, auf die Entfernung zwischen den beiden Orten bezogen. Wenn ich jetzt mal die Frage zu den ersten zwanzig Kilometern vereinfachend weglasse, kommt dabei z.B. raus:

Entfernung Stuttgart - Bad Schussenried 147 km
20 Arbeitstage im Jahr
Entfernungspauschale 0,30 €
Werbungskosten für Fahrten zur regelmäßigen Arbeitsstätte: 147 * 20 * 0,30 = 882,00 €.

Schöne Grüße

MM

Hallo, ich habe desöfteren im Internet gelesen, das die
Entfernungspauschale die Hin- und Rückfahrt beinhaltet. Ich
erinnere mich aber nur wage, dass es sich dabei nur um die
Hinfahrt handelt; ich kann mich aber auch irren :wink:
Vielleicht kann hier jemand Licht ins Dunkle bringen.

In den 30 Cent pro Kilometer ist die Rückfahrt bereits enthalten. In der Regel wird ein Beispiel nicht so aussehen wie das von Martin May sondern eher so:

230 Arbeitstage x 30km „einfache“ Entfernung x 0,30 € = 2.070 € Werbungskosten im Jahr. Es wirken sich jedoch nur die Werbungskosten über 920 € bei der Steuerveranlagung aus, weil der vorgenannte Betrag bereits als Arbeitnehmerpauschbetrag beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt worden ist. Und ab Veranlagungszeitraum 2007 eben abzüglich der ersten 20 Kilometer (230 Tage x 10 km x 0,30 € = Werbungskosten).

Die hälftige Entfernungspauschale mit 0,15 € kommt bspw. dann zum Tragen, wenn die Arbeitsstätte aufgesucht wird, von dort eine Dienstreise unternommen wird und die Dienstreise am Wohnort endet. In diesem Fall ist die Dienstreise als Reisekosten absetzbar, so dass für diesen Tag der Weg zur Arbeit nur hälftig berechnet werden darf, also mit 15 Cent für die Hinfahrt.

Wer sich da näher mit beschäftigen möchte, der kann sich das folgende BMF-Einführungsschreiben anschauen:

[http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_58004/DE/BM…](http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_58004/DE/BMF Startseite/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu Steuerarten/lohnsteuer/002,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)

Vielen Dank…
Hat mir auf jeden Fall weitergeholfen.