Erst Lieferdatum, dann Rechnungsdatum ?

Gibt es eine Vorschrift, nach der das Rechnungsdatum nicht vor dem Lieferdatum sein darf?
Wenn heute eine Rechnung geschrieben wird, der Ware beigelegt wird und wenn die Ware morgen beim Empfänger per Paketdienst ist,
darf dann das Rechnungsdatum einen Tag vor dem Lieferdatum sein?

Ich las nämlich:
„Steuerrechtlich hast du hier ein sehr großes Problem! Du schreibst eine Rechnung über Leistungen die du noch nicht erbracht hast. Das ist nach deutschem Steuerrecht nicht möglich!“
Oder ist das mal wieder so ein Fetzen, der zu sehr aus dem Zusammenhang gerissen ist?

Abschlags-/ Teilrechnungen
Moin,
hört sich nach „aus dem Zusammenhang gerissen“ an. Denn dann wären sogenannte Abschlagsrechnung - vorwiegend in der Baubranche - nicht möglich.
Schöne Grüße
e

ja, aber für Vorkasse gibt es den Begriff Proformarechnung oder Abschlagsrechnung, die des öfteren im Kopf gekennzeichnet werden , dazu ein weiteres Zitat:
„bezüglich der Begrifflichkeit „Anzahlungsrechnung“ bzw. „Proformarechnung“, braucht man keinen Unterschied zu machen. Es werden auf beiden Rechnungen die MwSt. ausgewiesen. Es muß allerdings ein Hinweis im Kopf dieser Rechnungen stehen, dass es sich nicht um einen Rechnung im steuerlichen Sinne handelt. Dann sollte es nicht zu einer Verwechslung kommen.“

Es geht doch darum, dass die bereits verausbezahlte Ware zusammen mit der Rechnung verschickt wird, - wie z.B. bei Ebay Auktionen.

Dann ist Rechnungsdatum vor Ankunftsdatum der Ware. Ist das nun verboten?

Vielleicht kann einer der Herren Qualitätsposting’ler ein knappes Statement ja/nein abgeben?

und Frauen?
Na dann…
Ist auch besser so, Mir könnte sonst der Kragen platzen…
Und das als Frau!

Nein, keine Löschbenachrichtigung wegen OT oder beginnender Polemik!

§ 13 (1) UStG
§ 15 (1) UStG

Stichwort „vor Ausführung“

@Qualitätsposting’lerin:
Wie Du siehst, habe ich mich an die Forumskonvention gehalten, nur etwas deutlicher ausgedrückt, denn hier gibt es nur die Möglichkeit als AUTOR zu antworten, Autorinnen sind NICHT vorgesehen :frowning:.

Platzende Kragen beiseite:
Und was heisst das nun aus dem Fachchinesischen ins Deutsche übersetzt?
Steuerlich wird die Rechnung erst mit Lieferung wirksam?
Oder ist die Rechnung an sich unwirksam?
Gruß Schwipp