Gibt es eine Vorschrift, nach der das Rechnungsdatum nicht vor dem Lieferdatum sein darf?
Wenn heute eine Rechnung geschrieben wird, der Ware beigelegt wird und wenn die Ware morgen beim Empfänger per Paketdienst ist,
darf dann das Rechnungsdatum einen Tag vor dem Lieferdatum sein?
Ich las nämlich:
„Steuerrechtlich hast du hier ein sehr großes Problem! Du schreibst eine Rechnung über Leistungen die du noch nicht erbracht hast. Das ist nach deutschem Steuerrecht nicht möglich!“
Oder ist das mal wieder so ein Fetzen, der zu sehr aus dem Zusammenhang gerissen ist?