Hallo Showbee!
Aber man muss doch den TV nicht noch ein zweites Mal anmelden,
nur weil man ihn auch beruflich nutzt, oder?
nein, das denke ich nicht. Aber bei beruflicher Nutzung von
TV, Radio & Co. kommen vielleicht die anderen
Verwertungsgesellschaften und wollen auch Geld.
Auf der GEZ Seite gefunden:
„Wie ist es, wenn ich als Selbständiger / Freiberufler / Arbeitnehmer mein Privatfahrzeug gelegentlich nutze, um zu Kunden oder anderen wichtigen Terminen zu fahren?
Als Selbständiger/Freiberufler müssen Sie die Rundfunkgeräte in ihrem Kfz zusätzlich anmelden. Auch als Arbeitnehmer müssen Sie in der Regel die Rundfunkgeräte in Ihrem Kraftfahrzeug anmelden.“
Oder
„Für Ihr Radio am Arbeitsplatz besteht Anmelde- und Gebührenpflicht, unabhängig von den bereits in Ihrer Privatwohnung angemeldeten Geräten. Das gilt auch, wenn Sie das Gerät nur ab und zu an Ihren Arbeitsplatz mitnehmen.“
GEZ deckt ja nur den privaten Gebrauch ab.
Nee im Geschäftlichen Bereich sind die noch viel schlimmer, da für
jedes einzelne Gerät gezahlt werden muß.
http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/in…
Bspw. müssen alle die
Hintergrundmusik spielen (Arzt, Kneipe, Laden) an die Gema
zahlen.
Und die GEZ, falls sie Empfangseinrichtungen vorhalten die Rundfunk
empfang ermöglicht. Bei Berieselungsanlagen wird da sogar der Beitrag
für nahzu jeden Lautsprecher fällig.
Was hälst du davon
„Wir haben in unserem Unternehmen eine Rundfunkempfangsanlage. Daran sind mehrere Monitore / Lautsprecher angeschlossen. Wie viele Rundfunkgeräte müssen von uns angemeldet werden?
Es besteht Gebührenpflicht für die Rundfunkempfangsanlage und zusätzlich für Lautsprecher und Monitore, die eine gesonderte Hör- oder Sehstelle darstellen.
Selbstständige Bedeutung haben Lautsprecher, die in verschiedenen Räumen installiert sind - z. B. im Falle von mehreren Kantinenräumen -, da die Reichweite der Lautsprecher auf die einzelnen Räume beschränkt ist. In einem Raum können jedoch auch mehrere Lautsprecher eine selbständige Bedeutung haben, wenn z.B. nur dadurch eine angemessene Beschallung des gesamten Raumes erreicht werden kann. In diesen Fällen ist jeder Lautsprecher einzeln gebührenpflichtig.“
Gruß
Stefan