[ESt] Anteil GEZ-Gebühren steuerlich absetzbar?

Hallo,

ich hätte eine etwas ungewöhnliche Frage. Und zwar geht es um die GEZ-Gebühren.
Kann man beim Fernseher ebenso wie beim PC einen Anteil der beruflichen Nutzung schätzen? Kann beispielsweise ein Hobby-Historiker, der sich sehr viele Filme über historische Themen ansieht, die berufliche Nutzung irgendwie schätzen?

Er sieht sich die Filme ja nicht aus Spaß an, sondern es sind halt Filme, die er für die Recherche zu einem Buch braucht - teils auf Video/ DVD, teils aufgenommen vom Fernsehen.

Hat jemand hier Erfahrungen?

Schöne Grüße

Petra

Hallo,

ein Versuch wäre es Wert, aber lohnt es sich? Bei 17 EUR mtl. macht das 204 EUR p.a. für eine „Glotze“. Jetzt müsste man, wenn man könnte, die private Nutzung mit der beruflichen Nutzung aufteilen. Das wird ungemein schwierig und führt wahrscheinlich zu folgendem Ergebnis:

10x Filme a 90min beruflich = 900min
300x Tagesthemen a 20min privat = 6000min
10x Spielfilme a 90min privat = 900min
3x Fußballspiele a 90min privat = 270min
–> 11% berufliche Nutzung --> 22 EUR Werbungskosten --> max. 11 EUR Steuererstattung…

lohnt sich die Arbeit 2-3 Stunden alle Filme aufzulisten und den privaten Konsum sinnvoll und glaubhaft darzustellen???

Nebenbei: Video, DVD und Private sind mit GEZ natürlich nicht abgegolten, diese müssten aus der Rechnung ausgerechnet werden. Bei beruflicher DVD wäre das schlecht für die Quote, bei privatem RTL genuß widerum gut…

mfg vom

showbee

Hallo Petra,

Ich denke da gilt das gleiche wie für Autoradios. Wenn du die Geräte
auch beruflich nutzt mußt du sie zusätzlich nochmal anmelden. Dies
kann man dann auch absetzen.

Also doch lieber den Fernseher nur privat nutzen.

Gruß
Stefan

Hallo Petra,

als Beispiel die Antwort:

Fahrschule --> Fernseher für Schulungsfilme --> abzugsfähig (Fernseher als auch GEZ dafür)
Hobby-Historiker --> Fernseher für gelegent. Filmchen --> nicht abzugsfähig.

Hier kann wohl unterstellt werden das die private Nutzung bei einem Hobby-Historiker überwiegt. Abzugsverbot nach § 12 EStG.

Grüsse

Alex

der Begriff „HOBBY-Historiker“ passt so ganz und garnicht ins

Hm, ok, habe den Einwand zur Kenntnis genommen … allerdings glaube ich, dass die private Nutzung sehr viel geringer ausfällt. Es ärgert mich ein bisschen, GEZ-Gebühren für ein Gerät zahlen zu müssen, das so gut wie ausschließlich als „Monitor“ für Videos und DVDs dient. Daher die Frage. … Allerdings könnte es schon sein, dass ich mir 2006 wieder einmal ein Fussballspiel ansehe, wenn Deutschland es vielleicht bis zur Endrunde schafft und dann um die Weltmeisterschaft spielt. :wink:

Aber man muss doch den TV nicht noch ein zweites Mal anmelden, nur weil man ihn auch beruflich nutzt, oder? Ich meine, wenn es das gleiche Gerät ist? Da reicht es doch, wenn man einmal GEZ-Gebühren zahlt, oder nicht?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Aber man muss doch den TV nicht noch ein zweites Mal anmelden,
nur weil man ihn auch beruflich nutzt, oder?

Hi,

nein, das denke ich nicht. Aber bei beruflicher Nutzung von TV, Radio & Co. kommen vielleicht die anderen Verwertungsgesellschaften und wollen auch Geld. GEZ deckt ja nur den privaten Gebrauch ab. Bspw. müssen alle die Hintergrundmusik spielen (Arzt, Kneipe, Laden) an die Gema zahlen. Für Texte kommt die VG-Wort, für verschiedene DVD/VHS Hersteller gibt es auch verschiedene VG’s. Sogar die privaten Fernsehsender haben ihre eigene VG, wenn bspw. ein Hotel das Privatfernsehen in den Hotelzimmern anbietet …

Mfg vom

showbee

Hallo Showbee!

Aber man muss doch den TV nicht noch ein zweites Mal anmelden,
nur weil man ihn auch beruflich nutzt, oder?

nein, das denke ich nicht. Aber bei beruflicher Nutzung von
TV, Radio & Co. kommen vielleicht die anderen
Verwertungsgesellschaften und wollen auch Geld.

Auf der GEZ Seite gefunden:
„Wie ist es, wenn ich als Selbständiger / Freiberufler / Arbeitnehmer mein Privatfahrzeug gelegentlich nutze, um zu Kunden oder anderen wichtigen Terminen zu fahren?
Als Selbständiger/Freiberufler müssen Sie die Rundfunkgeräte in ihrem Kfz zusätzlich anmelden. Auch als Arbeitnehmer müssen Sie in der Regel die Rundfunkgeräte in Ihrem Kraftfahrzeug anmelden.“

Oder
„Für Ihr Radio am Arbeitsplatz besteht Anmelde- und Gebührenpflicht, unabhängig von den bereits in Ihrer Privatwohnung angemeldeten Geräten. Das gilt auch, wenn Sie das Gerät nur ab und zu an Ihren Arbeitsplatz mitnehmen.“

GEZ deckt ja nur den privaten Gebrauch ab.

Nee im Geschäftlichen Bereich sind die noch viel schlimmer, da für
jedes einzelne Gerät gezahlt werden muß.
http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/in…

Bspw. müssen alle die
Hintergrundmusik spielen (Arzt, Kneipe, Laden) an die Gema
zahlen.

Und die GEZ, falls sie Empfangseinrichtungen vorhalten die Rundfunk
empfang ermöglicht. Bei Berieselungsanlagen wird da sogar der Beitrag
für nahzu jeden Lautsprecher fällig.
Was hälst du davon
„Wir haben in unserem Unternehmen eine Rundfunkempfangsanlage. Daran sind mehrere Monitore / Lautsprecher angeschlossen. Wie viele Rundfunkgeräte müssen von uns angemeldet werden?
Es besteht Gebührenpflicht für die Rundfunkempfangsanlage und zusätzlich für Lautsprecher und Monitore, die eine gesonderte Hör- oder Sehstelle darstellen.
Selbstständige Bedeutung haben Lautsprecher, die in verschiedenen Räumen installiert sind - z. B. im Falle von mehreren Kantinenräumen -, da die Reichweite der Lautsprecher auf die einzelnen Räume beschränkt ist. In einem Raum können jedoch auch mehrere Lautsprecher eine selbständige Bedeutung haben, wenn z.B. nur dadurch eine angemessene Beschallung des gesamten Raumes erreicht werden kann. In diesen Fällen ist jeder Lautsprecher einzeln gebührenpflichtig.“

Gruß
Stefan

Hallo,

jep. Kenn mich mit dem Kram bedingt aus. In Hotels wird nach Betten, in Gaststätten nach qm und Sitzplätzen bezahlt, alles natürlich kummulativ. Da machen „Urheberrechtskosten“ schon einen ordentlichen Kalkulationspunkt aus.

Mfg vom

showbee

Hallo,

wie ist es, wenn ein Selbständiger von zu Hause aus einen Onlineshop betreibt. Muss er dann für seinen PC noch extra betriebliche GEZ (oder wie das dann heißt) zahlen, weil er rein theoretisch damit TV gucken könnte? Der PC ist zugleich Privat-PC und ansonsten durch die private GEZ abgedeckt.

Gruß
Tato

Huh! Ich glaube, das lass ich lieber!
Das ist ja ein richtiger Rattenschwanz, der da noch nachkommt. Ok, die GEZ-Gebühren werden nicht von der Steuer abgesetzt - besser ist das.

Hallo,

jep. Kenn mich mit dem Kram bedingt aus. In Hotels wird nach
Betten, in Gaststätten nach qm und Sitzplätzen bezahlt, alles
natürlich kummulativ. Da machen „Urheberrechtskosten“ schon
einen ordentlichen Kalkulationspunkt aus.

GEZ hat nichts mit Urheberrechtskosten zu tun, die fallen extra an.

Gruß
Stefan

Hallo Tato,

wie ist es, wenn ein Selbständiger von zu Hause aus einen
Onlineshop betreibt. Muss er dann für seinen PC noch extra
betriebliche GEZ (oder wie das dann heißt) zahlen, weil er
rein theoretisch damit TV gucken könnte? Der PC ist zugleich
Privat-PC und ansonsten durch die private GEZ abgedeckt.

Ich weiß es nicht aber alles andere würde keinen Sinn machen.

Der Trick mit den PCs in Unternehmen mach doch nur Spaß (für die GEZ),
wenn alle Selbstständigen/Freiberufler (Ärzte/Anwälte/Steuerberater/
Tante Emma Laden/etc.) bezahlen müssen.

Gruß
Stefan

GEZ hat nichts mit Urheberrechtskosten zu tun, die fallen
extra an.

Hallo!

du solltest erst mein Posting lesen! Für einen Hotel-Betrieb sind das ALLES Urheberrechtskosten:

  1. GEZ (je Gerät)
  2. GEMA (Gasträume)
  3. GEMA (Telefondurchduddel)
  4. GEMA (Hotelräume)
  5. VG-??? (Kabelweiterleitung von div. Sendern in Zimmer)
    ===========================
    Gesamtkosten wg. Urheberrechten und Nutzung durch Gäste

Mfg vom

showbee