[ESt] Fortbildungskosten in Elternzeit / 400 € Job

Kann bei der Konstellation Berufstätiger Ehemann V und Mutter in Elternzeit mit 400 € Job (im alten Beruf) M eine Absetzung der Fort- bzw. Weiterbildungskosten von M im Rahmen der Einkommensteuererklärung erfolgen?
Per Definition handelt es sich ja um eine Weiterbildung, die in bestimmten Einzelfällen (z.B. geplanter Wiedereinstieg in den Beruf) als vorweggenommene Werbungskosten berücksichtigungsfähig ist.
Gibt es hierbei Erfolgsaussichten, wenn man solche Kosten als Werbungskosten geltend machen würde?

hi,

es kommt drauf an, für welchen beruf die werbungskosten anfallen:

a) im rahmen des mini-job --> nicht ansetzbar, da auch die einnahmen aus dem minijob (sofern pauschal durch arbeitgeber versteuert) nicht angesetzt werden müssen

b) im rahmen des eigentlich ausgeübten jobs, den man z.Zt. wegen mutterschaft/erziehung nicht ausübt --> werbungskosten der ehefrau, ergeben negative einkünfte aus „nichtselbstständiger arbeit“ und diese werden mit positiven einkünften des ehemannes verrechnet

mfg vom

showbee

Vielen Dank für deine Antwort.
Die Tätigkeit im Minijob und im Hauptberuf sind die gleichen. Nehmen wir mal als Beispiel Krankengymnastin.
Der Minijob ist nur bei einem anderen Arbeitgeber. Man könnte ja vielleicht damit argumentieren, dass der Hauptarbeitgeber, also der mit der Elternzeit, grundsätzlich eine Weiterbildung während der Elternzeit erwartet. Dieses wäre dann doch unabhängig vom Minijob zu sehen, oder?