[ESt] freiberufliche Tätigkeit und Abgaben

Hallo Ihr Lieben!
Mal angenommen, eine Hausfrau - familienversichert bei der Krankenkasse des Ehemanns - nimmt eine freiberufliche Tätigkeit an. Es geht dabei bspw. um telefonische Marktforschung.
Mal angenommen, der monatliche Verdienst aus dieser Tätigkeit wird etwa 250-300 € betragen.
Muss die Frau dann eine eigene Krankenversicherung abschließen? Und wie sieht es mit Rentenversicherungsabgaben aus?
Laut google bin ich darauf gestoßen, dass man erst ab 400 € Verdienst Rentenversicherungsabgaben leisten muss, bzw. bis 350 € verdienen darf, um weiterhin familienversichert zu sein.
Stimmt das so?

Und mal angenommen, im Vertrag steht, dass die Einkünfte aus dieser Arbeit selbst versteuert werden müssen - wie hoch ist dann die Versteuerung? Welche Steuer wird da überhaupt abgezogen? Wieviel wird da abgezogen beim Steuerausgleich?

Danke!

Hallo Ihr Lieben!
Mal angenommen, eine Hausfrau - familienversichert bei der
Krankenkasse des Ehemanns - nimmt eine freiberufliche
Tätigkeit an. Es geht dabei bspw. um telefonische
Marktforschung.
Mal angenommen, der monatliche Verdienst aus dieser Tätigkeit
wird etwa 250-300 € betragen.
Muss die Frau dann eine eigene Krankenversicherung
abschließen?

Nein, weil nicht von einer hauptberuflichen Selbständigkeit auszugehen ist.

Und wie sieht es mit Rentenversicherungsabgaben
aus?

Freiberufler müssen nicht in die RV einzahlen.

Laut google bin ich darauf gestoßen, dass man erst ab 400 €
Verdienst Rentenversicherungsabgaben leisten muss, bzw. bis
350 € verdienen darf, um weiterhin familienversichert zu sein.
Stimmt das so?

Das ist richtig.

Und mal angenommen, im Vertrag steht, dass die Einkünfte aus
dieser Arbeit selbst versteuert werden müssen - wie hoch ist
dann die Versteuerung? Welche Steuer wird da überhaupt
abgezogen? Wieviel wird da abgezogen beim Steuerausgleich?

Bei 300€ sind noch keine Steuern zu zahlen, da der Verdienst unter dem Grundfreibetrag liegt.

Gruß
Denis

Danke schön!
Wie hoch ist denn dieser Grundfreibetrag?

Danke schön!
Wie hoch ist denn dieser Grundfreibetrag?

7.664 EUR

Hallo,

Und mal angenommen, im Vertrag steht, dass die Einkünfte aus
dieser Arbeit selbst versteuert werden müssen - wie hoch ist
dann die Versteuerung? Welche Steuer wird da überhaupt
abgezogen? Wieviel wird da abgezogen beim Steuerausgleich?

Bei 300€ sind noch keine Steuern zu zahlen, da der Verdienst
unter dem Grundfreibetrag liegt.

Der Grundfreibetrag wird aber bei Zusammenveranlagung regelmäßig vom Ehemann aufgebraucht, so dass der Hinzuverdienst doch Steuern auslöst.

Grüße
Chris

Hallo,

Und mal angenommen, im Vertrag steht, dass die Einkünfte aus
dieser Arbeit selbst versteuert werden müssen - wie hoch ist
dann die Versteuerung? Welche Steuer wird da überhaupt
abgezogen? Wieviel wird da abgezogen beim Steuerausgleich?

Bei 300€ sind noch keine Steuern zu zahlen, da der Verdienst
unter dem Grundfreibetrag liegt.

Der Grundfreibetrag wird aber bei Zusammenveranlagung
regelmäßig vom Ehemann aufgebraucht, so dass der
Hinzuverdienst doch Steuern auslöst.

verheiratete haben aber einen doppelten Grundfreibetrag und müssen unter sich ausmachen, wie eine evtl. Steuererstattung gerecht aufgeteilt wird. Das kann ich hier jetzt wirklich nicht machen.
Gruß
Denis

Danke schön!
Wie hoch ist denn dieser Grundfreibetrag?

7.664 EUR

der grundfreibetrag ist hier ziemlich uninteressant, da es sich um ehegatten handelt

wenn der mann einigermassen verdient, kann man von steuern von 20 - 40 % ausgehen

genauer geht es nur, wenn man den verdienst des mannes kennt und ungefähr die ausgaben, die bei der gew. tätigkeit entstehen, wobei die wahrscheinlich nicht sehr hoch sein werden

gruß inder

Danke schön!
Wie hoch ist denn dieser Grundfreibetrag?

7.664 EUR

der grundfreibetrag ist hier ziemlich uninteressant, da es
sich um ehegatten handelt

ich widerhole. Ehegatten haben einen doppelten Grundfreibetrag. Wer hier mehr profitiert, kann man nicht sagen ohne die kompletten Einkünfte.

wenn der mann einigermassen verdient, kann man von steuern von
20 - 40 % ausgehen

jetzt keine wilden Spekulationen betreiben

Danke schön!
Wie hoch ist denn dieser Grundfreibetrag?

7.664 EUR

der grundfreibetrag ist hier ziemlich uninteressant, da es
sich um ehegatten handelt

ich widerhole. Ehegatten haben einen doppelten
Grundfreibetrag. Wer hier mehr profitiert, kann man nicht
sagen ohne die kompletten Einkünfte.

es geht nicht drum, wer mehr verdient, oder wer hier von was profitiert, sondern die fragestellerin will wissen, was etwa übrig bleibt, wenn sie zum familieneinkommen etwas dazuverdient

sehe das eher aus der praktischen ecke und wickel den leuten hier nicht gerne irgendwelche freibeträge um die ohren, mit denen sie ohnehin nichts anfangen können

wenn der mann einigermassen verdient, kann man von steuern von
20 - 40 % ausgehen

jetzt keine wilden Spekulationen betreiben

ist keine spekulation - in dieser grenze wird sich das ganze höchstwahrscheinlich abspielen…

Freiberufler müssen nicht in die RV einzahlen.

Hallo,

ohne Kenntnis des genauen Berufs würde ich hier keine Aussage machen!
Nebenstochern ist doch nicht so unser Ding, gel? Es gibt viele Freiberufler die
müssen in Versorgungswerke einzahlen (sozusagen eine Rentenversicherung) und
Künstler haben die höchsten Abgaben mit der Künstlersozialkasse (die aber auch
gut ist). Insoweit ist die pauschale Aussage einfach falsch!

Mfg vom

showbee

Freiberufler müssen nicht in die RV einzahlen.

Hallo,

ohne Kenntnis des genauen Berufs würde ich hier keine Aussage
machen!

steht oben klipp und klar telefonische Marktforschung. Sieht nicht nach einem Beruf aus der in Versorgungswerke oder in die Künstlersozialkasse einzahlen muss. OvO

Nebenstochern ist doch nicht so unser Ding, gel?

nein, bei mir nicht

Künstler haben die höchsten Abgaben mit der
Künstlersozialkasse (die aber auch gut ist).

völlige Ahnungslosigkeit, Künstler gehören zu den wenigen selbständigen, wo der Staat die Hälfte der Beiträge übernimmt. Schau mal bißchen weiter oben im Existengründerforum. Da habe ich und noch andere was darüber geschrieben.

Gruß
Dennis

Hey, ruhig Blut ;o). Danke aber an Euch Alle!

Das Bruttojahreseinkommen des Mannes könnte z.B. so knapp unter 22.000 € liegen, hilft Euch das bei der Berechnung? Bzw. könnt Ihr mir nun vielleicht Genaueres sagen?

ich widerhole. Ehegatten haben einen doppelten Grundfreibetrag. Wer hier mehr profitiert, kann man nicht sagen ohne die kompletten Einkünfte

Kann mir mal jemand diese Aussage in Deutsch übersetzen?

Hier gibt es jemanden, der hat leider die Sache mit dem Grundfreibetrag nicht so ganz verstanden, zumal ich nicht verstehe, wie man den untereinander aufteilen will und „wer mehr davon profitieren“ sollte. Ein reines Halbwissen-Wirrwarr…

Nunja, der Experte hat schon oft von seinem Wissen überzeugt :smile:

Wie hier andere schon schrieben, ist es jetzt erwiesen, durch den Arbeitslohn des Ehemanns ist jeder Cent hinzuverdienst der Ehefrau zu versteuern, die Aussage von Denis V. ist deshalb falsch, dass man 300 € steuerfrei hinzuverdienen kann.

Der Grundfreibetrag beträgt bei Eheleuten 15.328 €, durch den Arbeitslohn des Ehemanns ist dieser bereits verbraucht. Der Hinzuverdienst der Ehefrau ist mit dem individuellen Steuersatz von grob gerechnet 21% (Grenzsteuersatz) zu versteuern. Von 100 € wandern also ca. 21 in die Staatskasse.

.

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MOD: Artikel und Teilthread abgeschlossen
Hallo,

Duelle werden grundsätzlich abgeschlossen.

Beide Herren werden ermahnt, sachlich zu bleiben.

Schöne Grüße
Cirwalda Mod Steuerrecht