[ESt] Grundfreibetrag, ALG I,Progressionsvorbehalt

Wie verhält es sich eigentlich, wenn das Einkommen auf Grund von Arbeitslosigkeit nur aus Zinseinnahmen besteht und dem steuerfreien Grundfreibtrag.
ALG I ist ja steuerfrei :smile:))).

Wenn ich mit 10000,-€ über dem Sparerfreibtrag liege wäre das ja ein Betrag, auf den noch keine Steuern zu zahlen sind.
Bei nochmal 15000,-€ ALG und dem schönen Wort Progression wären wir ja bei 25000,-€ rechnerisch.

Wie sieht es hier aus ???

cu

Wenn ich mit 10000,-€ über dem Sparerfreibtrag liege wäre das
ja ein Betrag, auf den noch keine Steuern zu zahlen sind.
Bei nochmal 15000,-€ ALG und dem schönen Wort Progression
wären wir ja bei 25000,-€ rechnerisch.

Hallo,

Progressionsvorbehalt bedeutet, dass der Durchschnittssteuersatz auf 10.000 + 15.000 = 25.000 zu versteuerndes Einkommen = 17,08% auf die tatsächlichen steuerpflichtigen Einkommen anzuwenden ist. Also statt bei 10.000 Euro 3,98% werden obigen 17,08% auf die 10.000 angewendet. Mehrbelastung durch Progressionsvorbehalt in dem Fall ca. 1.300 Euro.

http://www.abgabenrechner.de/ekst/ zum nachrechnen. Bei Ermittlung zVE aber Sonderausgaben beachten!!!

Mfg vom

showbee

Progressionsvorbehalt bedeutet, dass der
Durchschnittssteuersatz auf 10.000 + 15.000 = 25.000 zu
versteuerndes Einkommen = 17,08% auf die tatsächlichen
steuerpflichtigen Einkommen anzuwenden ist. Also statt bei
10.000 Euro 3,98% werden obigen 17,08% auf die 10.000
angewendet. Mehrbelastung durch Progressionsvorbehalt in dem
Fall ca. 1.300 Euro.

Die Berechnung ist mir klar, mir geht es um den „steuerfreien“ Grundbetrag der hier ja nicht ausgeschöpft ist.
Aber wahrscheinlich wird es so laufen, das „steuerfreie“ ALG kostet 1300,-€ Steuer.

cu

Servus,

der steuerfreie Grundfreibetrag ist in den ESt-Tarif eingearbeitet. Er ist immer ausgeschöpft, wenn ESt anfällt, auch bei Herrn Ackermann.

Schöne Grüße

MM

Die Berechnung ist mir klar, mir geht es um den „steuerfreien“
Grundbetrag der hier ja nicht ausgeschöpft ist.

Hallo,

na was denn nun? Sind die Zinsen (Einkünfte aus § 20 EStG) nun 10.000 Euro ÜBER (größer als) der Sparerfreibetrag oder nicht? Ich gehe davon aus, dass die Wendung so verstanden werden kann, wie sie steht, also 10.000 Euro steuerpflichtige Einkünfte vorliegen. Zieht man davon noch ein paar Summen Vorsorgeaufwendungen ab, verbleibt ein positives zu versteuerndes Einkommen und somit auch ein zvE welches größer als der (über dem) Grundfreibetrag (Existenzminimum) existiert.

Wenn nicht bitte Sachverhalt und Frage klarer formulieren!

Mfg vom

showbee

Sind die Zinsen (Einkünfte aus § 20 EStG) nun
10.000 Euro ÜBER (größer als) der Sparerfreibetrag oder nicht?

ja

verbleibt ein positives zu versteuerndes Einkommen und somit auch ein zvE welches größer
als der (über dem) Grundfreibetrag

sorry , ich denk immer in meinen Regionen daher bin ich von 2*GFB ausgegangen

aber nehmen wir mal 5000,-€ zvE an, das wäre unter dem GFB von 7664,-€

cu