[ESt] Höhe steuerpflichtiger Anteil von Renten?

Hallo,

weiß jemand zuviel wieviel Prozent,vom Einkommen, Rentner besteuert werden?Frau 65 Jahre,seit 4 Jahren in Rente!

Ganz liebe Grüße

Renten aus der gesetzl. Rentenversicherung werden ab 2005 zu 50% besteuert.

http://www.hmdf.hessen.de/internethmdf/binarywriters…

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Renten aus der gesetzl. Rentenversicherung werden ab 2005 zu
50% besteuert.

http://www.hmdf.hessen.de/internethmdf/binarywriters…

Hallo,

Anmerkung: nicht der SteuerSATZ, sondern der steuerliche ANTEIL der Rente beträgt 50%. Von den 50% bekommt der Staat dann (je nach persönlichen Verhältnissen und Gesamteinkommen) auch irgendwas zwischen 0 und 50% Steuern. Also nimmt der Staat dem Großverdiener-Renter (der bspw. noch 30.000 Euro nebenbei verdient) 25% der Bruttorente „weg“.

Mfg vom

showbee

Hallo Aileen,

seit dem 1.1.2005 wurde die sog. nachgelagerte Besteuerung eingeführt.
Was heisst das?
Aufwendungen für die Altersvorsorge werden während der Erwerbsphase des Lebens von der Steuer freigestellt. Dafür werden die daraus geschöpften Renteneinnahmen im Alter voll besteuert unter Berücksichtigung der Freibeträge.
Wie war es vorher?
Auch bisher waren Renten nicht steuerfrei. Nur der Ertragsanteil musste auch bisher immer versteuert werden. Die Freibeträge waren aber so enorm hoch, dass die Rentner, die Steuern auf ihre Altersversorgung zahlten, schon eine Riesenrente beziehen mussten. Ein Rentnerehepaar (kein Pensionist) musste also weit über 35.000 € beziehen, um einen € Steuer zu bezahlen.
Ein Beispiel zum Verständnis, wie es heute aussieht:
Ein Rentner beginnt am 1.7.2005 mit seiner Rente. Nehmen wir an, diese Rente beträgt 1500 €.
Für 2005 bedeutet das: 6x1500€ = 9000 €
davon 50% steuerpflichtig 4500 €
minus Werbungskostenpauschale 102 €
zu versteuern: 4398 €

Für 2006 bedeutet das:
6x1500 € 9000 €
am 1.7.2006 1% Rentenerhöhung
6x1515 € 9090 €
Jahresrente: 18090 €
davon 50 % steuerpflichtig 9045 €
minus Werbungskostenpauschale 102 €
zu versteuern 8943 €

Für die restliche Laufzeit der Rente wird der steuerfreie Betrag anhand der Rente des Kalenderjahres ermittelt, der dem Jahr des ersten Rentenbezugs folgt. Das ist in diesem Fall 2006. Der steuerfreie Betrag von 2006 beträgt für den Rest des Rentnerlebens 8943 € und ändert sich nie (so die Politiker wollen).

Sollte der Rentenbeginn 2006 sein, dann werden 52% steuerpflichtig. 2007 54% usw. bis 2020 80% erreicht sind. Dann bis 2040 Erhöhung um 1% bis 100% erreicht sind.

Ich hoffe, - auch wenn ich nicht vom Fach bin - etwas zur Entwirrung der Steuerpflichtigkeit beigetragen zu haben.
Übrigens Alleinstehende zahlen keine Einkommen-Steuern, wenn die Rente nicht höher als 1574 € ist. Bei Ehepaaren ist der Betrag bei monatlich nicht mehr als 3150 €.

Es lohnt sich also, Rentner zu sein.

Tschüss
Bernd

Frage an Experten: Anteil bleibt konstant?
Hi !

Der steuerfreie Betrag von 2006 beträgt für den Rest des
Rentnerlebens 8943 € und ändert sich nie (so die Politiker
wollen).

§ 22 Nr. 1 Buchstabe a Doppelpuchstabe aa Satz 3 und auch der Kopf der dort abgebildeten Tabelle sprechen stets davon, dass PROZENTSÄTZE (BesteuerungsANTEIL) über die Lauftzeit der Rente gleich bleiben.

Wegen der obigen Aussage war ich nu verwundert, wieso hier SteuerfreiBETRÄGE nun zum Tragen kommen sollen? Unter der Tabelle Lassen sich die Sätze 4 und 5 möglicherweise jedoch so interpretieren, dass ein gleichbleibenden BETRAG über die Laufzeit im Erstjahr ermittelt wird.

Dies wäre für mich zwar kaum nachvollziehbar. Aber hat hier möglicherweise der Gesetzgeber seine Absichten unklar geäußert?

BARUL76

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Hi barul76,

ich habe ja gesagt, dass ich kein Experte bin und mit Absatz sowieso und Einschränkung „aao“ nicht auskenne, aber was ich geschrieben habe, ist gängige Praxis. Nur das zählt und ist korrekt.

Tschüss
Bernd

Hi,

der steuerfreie Betrag bleibt konstant

siehe

Alterseinkünftegesetz (AltEinkG)
BMF, 24.2.2005, IV C 3 - S 2255 - 51/05/IV C 4 - S 2221 - 37/05/IV C 5 - S 2345 - 9/05

dort TZ 116
(Fundstelle im Internet habe ich leider nicht gefunden)

Schöne Grüße
C.

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Danke für Hinweis
Hi !

der steuerfreie Betrag bleibt konstant

Das hatte ich bisher falsch verstanden. Dachte, es bleibt wie in der Vergangenheit, dass der Prozentsatz im ersten Jahr ermittelt wird und dieser für die restliche Laufzeit gilt.

Danke für den Hinweis. Man kann eben hier durch die Lektüre immer noch was dazulernen. :smile:

BARUL76

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Ist doch leicht verständlich:

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Jahresbetrag der Rente und dem der Besteuerung unterliegenden Anteil der Rente ist der steuerfreie Teil der Rente. Dieser gilt ab dem Jahr, das dem Jahr des Rentenbeginns folgt, für die gesamte Laufzeit des Rentenbezugs.

D. h. der steuerfreie Teil wird für immer festgeschrieben, es sei denn es gibt eine Veränderung nach Satz 6.

Der Clou -oder wie das die Ministerialdirigenten nennen- ist, dass Rentenerhöhungen somit zu 100% besteuert werden.

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Ist es wirklich so leicht verständlich?

Ist doch leicht verständlich:

Der Unterschieds betrag zwischen dem Jahresbetrag der Rente und
dem der Besteuerung unterliegenden Anteil der Rente ist der
steuerfreie Teil der Rente. Dieser gilt ab dem Jahr,
das dem Jahr des Rentenbeginns folgt, für die gesamte Laufzeit
des Rentenbezugs.

Mit dem „leicht verständlich“ bin ich eben nicht so ganz einverstanden. Denn wie markiert, kann sich das „Dieser“ in Satz 5 einmal auf den UnterschiedsBETRAG oder ein zweites Mal auf den ANTEIL beziehen.
Die bisherige Regelung sah vor, dass der ANTEIL im Erstjahr ermittelt und sodann über die gesamte Laufzeit angewendet wird. Diese Prozedur wurde nun geändert und führte daher bei mir zu Verwirrungen.

Aber jetzt ist mir die Auslegung des Sätze 4 und 5 klarer.

BARUL76

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Das Wort „dieser“ bezieht sich lediglich auf „steuerfreier Teil der Rente“.

Hi,

ich hatte eine Fortbildung zu dem Thema und dabei habe ich mich auch schon über diese seltsame Berechnung gewundert…

Wieder ein Beitrag des Gesetzgebers dazu, dass es uns nicht langweilig wird.

Schöne Grüße
C.