[ESt] Reinigung Arbeitskleidung -wohin in Anlage N

Hallo,

soviel ich weiss, kann man auch die Kosten für die Reinigung von Arbeitskleidung schätzen, und als Werbungskosten absetzen (also bei Reinigung privat zu Hause… also ohne Belege). Wo gibt man diese Kosten an? … bei „Aufwendung für Arbeitsmittel“ kann man ja in den neuen Bundesländer bis 110€ angeben oder kann man die Kosten auch bei „weitere Werbungskosten“, da wo auch Kontoführungsgebühren angegeben werden, mit angeben?

Gruß Matthias

Hallo,

schau mal bei
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Schöne Grüße
C,