[ESt] Riesterrente in Steuererklärung angeben?

Hallo,

Die Riesterrente soll doch irgendwie steuerbegünstigt sein, richtig? Heisst das, dann man sie im Lohnsteuerjahresausgleich irgendwo angeben sollte? Oder was müsste man sonst tun, um irgendwelche steuerlichen Vorteile durch die Riesterrente zu bekommen? Verliert man die Förderung, wenn man aus Bequemlichkeit gar keinen Lohnsteuerjahresausgleich macht?

[Sorry, wenn die Frage vielleicht blöd klingt, aber alle Leitfäden im Internet fangen mehrere Grössenordnungen oberhalb meiner Kenntnisse an.]

Viele Grüsse, Walkuerax

FAQ:1129 ist zu beachten (Mod)

Hallo,

Die Riesterrente soll doch irgendwie steuerbegünstigt sein,
richtig? Heisst das, dann man sie im Lohnsteuerjahresausgleich
irgendwo angeben sollte?

Richtig. Anlage AV bei der Steuererklärung.

Verliert man die Förderung, wenn man aus
Bequemlichkeit gar keinen Lohnsteuerjahresausgleich macht?

Dann bekommt man keine Steuererstattung für die Riesterbeiträge.

Nicht vergessen: Der Zulagenantrag muß auch (mindestens 1 x ) ausgefüllt und abgegeben werden. Das vergessen ungefähr ein Drittel aller Leute, die eine Riesterrente abgeschlossen haben.

Hallo,

Danke erstmal für die schnelle Antwort. Anlage AV habe ich verstanden. Eine Rückfrage hätte ich aber noch:

Nicht vergessen: Der Zulagenantrag muß auch (mindestens 1 x )
ausgefüllt und abgegeben werden. Das vergessen ungefähr ein
Drittel aller Leute, die eine Riesterrente abgeschlossen
haben.

Was ist bitte ein Zulagenantrag? (Dieses ganze Steuerrecht ist teilweise wirklic wie Vokabellernen ohne Wörterbuch…)

Viele Grüsse, Walkuerax

FAQ:1129 ist zu beachten (Mod)

Hallo,

Was ist bitte ein Zulagenantrag? (Dieses ganze Steuerrecht ist
teilweise wirklic wie Vokabellernen ohne Wörterbuch…)

Das ist das Formular mit dem die Riesterzulage beantragt wird. Es ist von dem Anbieter (Bank, Versicherungsgesellschaft) des Riestervertrages zu bekommen. Nachdem man es ausgefüllt hat, schickt man es weiter an die BfA. Die BfA berechnet die Zulage und überweist sie an den Anbieter, der es dem Vertrag gutschreibt. Die Steuererstattung dagegen wird nicht dem vertrag gutgeschrieben, sondern man bekommt sie vom Finanzamt über die Steuererklärung und kann sie verpulvern.

Gruß
Denis

1 Like

Wenn ich sicherheitshalber nochmal zusammenfasse:
Hallo Denis,

Auch Dir vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich fasse sicherheitshalber nochmal zusammen:

  • Zuerst verschafft man sich dieses Zulagenformular, füllt es aus und gibt es der Bank, bzw. dem Anbieter (wird wohl draufstehen, an wen man das schickt).

  • Ausserdem legt man es dem Lohnsteuersteuerjahresausgleich bei (vermutlich eine Kopie? Oder eine Antwort des Anbieters auf das Formular?)

  • Ausserdem füllt man die Anlage AV im Lohnsteuersteuerjahresausgleich aus.

Dann bekommt man aus 2 verschiedenen Quellen neues Geld. (Oder doch nur wahlweise aus einer von beiden?)

Mit vielen Grüssen, Walkuerax

Fast richtig !

  • Zuerst verschafft man sich dieses Zulagenformular, füllt es
    aus und gibt es der Bank, bzw. dem Anbieter (wird wohl
    draufstehen, an wen man das schickt).

Das Formular kommt automatisch und muß ausgefüllt eingereicht werden. Du hast richtig vermutet, der Adressat steht drauf. Gute Vermittler erledigen das für den Anleger.

  • Ausserdem legt man es dem Lohnsteuersteuerjahresausgleich
    bei (vermutlich eine Kopie? Oder eine Antwort des Anbieters
    auf das Formular?)

Nein, der Zulagenantrag hat mit der Steuer nichts zu tun.

  • Ausserdem füllt man die Anlage AV im
    Lohnsteuersteuerjahresausgleich aus.

Korrekt.

Dann bekommt man aus 2 verschiedenen Quellen neues Geld. (Oder
doch nur wahlweise aus einer von beiden?)

Die Zulage wird direkt auf den Vertrag eingezahlt, die bekommt der Anleger gar nicht in die Finger. Wenn der Anleger eine Steuererstattung erhält, ist die von den Riesterbeiträgen dabei.

Dann bekommt man aus 2 verschiedenen Quellen neues Geld. (Oder
doch nur wahlweise aus einer von beiden?)

Hallo,
wenn man es genau nimmt, gibt es Geld aus drei verschiedenen Quellen:
-vom Finanzamt jährlich über die Steuererklärung
-von der BfA gibt die Zulage p.a., die dem lfd. Riestervertrag gutgeschrieben wird

  • und ab 60 die Riesterrente vom Anbieter (30% des Kapitals kann man sich allerdings in einer Summe auszahlen lassen)

Gruß
Denis

Zitat entsprach nicht FAQ:1129 (Mod)

Dann bekommt man aus 2 verschiedenen Quellen neues Geld. (Oder
doch nur wahlweise aus einer von beiden?)

  • und ab 60 die Riesterrente vom Anbieter (30% des
    Kapitals kannst man sich allerdings in einer Summe auszahlen
    lassen)

Hallo,

es ging um Quellen neuen Geldes! Also Zuschüsse und nicht Rückzahlungen eigenen Kapitals! Insoweit hättest du dir m.E. diese Aussage sparen können… bzw. hättest ja noch erwähnen können, dass die Rente auch anteilig „Zinsen“ oder „Dividenden“ der Laufzeit enthält. Alles Quellen?

mfg vom

showbee

Vielen Dank für die Hinweise!

Danke an alle.

Damit werde ich es wohl hinbekommen. Selbst als Formularphobikerin.

Mit vielen Gruessen, Walkuerax

es ging um Quellen neuen Geldes! Also Zuschüsse und nicht
Rückzahlungen eigenen Kapitals! Insoweit hättest du dir m.E.
diese Aussage sparen können… bzw. hättest ja noch erwähnen
können, dass die Rente auch anteilig „Zinsen“ oder
„Dividenden“ der Laufzeit enthält. Alles Quellen?

Hallo Showbee,
fängst du jetzt an die Haare zu spalten? Aber einen echten Amigotipp habe ich noch für die Fragestellerin. Unbedingt ein Riesterangebot aus drei verschiedenen Quellen einholen, und zwar Versicherung, Bank, Fondsgesellschaft. Bei Versicherungen haben selten das beste Angebot, weil hier nur 70% der eingezahlen Beiträge verzinst werden (der Rest geht für Vermittlung/Verwaltung drauf). Bei Banksparplänen wird der komplette Beitrag verzinst, aber zu einem niedrigen Satz. Bei Fonds sind die Kosten geringer als bei Versicherungsgesellschaften und am Ende der Laufzeit muß mindestens das eingezahlte Kapital ausgezahlt werden. Das gibt es bei Fonds nur in Form eines Riestervertrages, da normalerweise bei Fonds ein Teil des Geld futsch sein kann. So wahrt man sich die Chance auf ordentliche Renditen und muß nicht um den Verlust des Geldes fürchten. Bei Banken und Versicherungen kann dagegen nicht von ordentlichen Renditen gesprochen werden. Wenn die Inflation berücksichtigt wird, geht sogar Geld verloren.
Gruß
Denis

Hallo,
dazu noch eine Frage.

  • Ausserdem legt man es dem Lohnsteuersteuerjahresausgleich
    bei (vermutlich eine Kopie? Oder eine Antwort des Anbieters
    auf das Formular?)

Nein, der Zulagenantrag hat mit der Steuer nichts zu tun.

Bekommt man nicht noch ein Schreiben welches man mit dem Lohnsteuerjahresausgleich abgeben muß???

Grüße von Rala

zwar Versicherung, Bank, Fondsgesellschaft. Bei Versicherungen
haben selten das beste Angebot, weil hier nur 70% der
eingezahlen Beiträge verzinst werden (der Rest geht für
Vermittlung/Verwaltung drauf). Bei Banksparplänen wird der

Bist Du da so sicher, dass Banken und Fonds so viel effizientere Verwaltungen haben als Versicherungen ? Ich habe da so meine Zweifel. Außerdem müssen Banken und Fonds am Auszahlungstag die Summe der Beiträge garantieren. Das kostet bestimmt auch einen erklecklichen Anteil der Beiträge.

Versicherungen kann dagegen nicht von ordentlichen Renditen
gesprochen werden. Wenn die Inflation berücksichtigt wird,
geht sogar Geld verloren.

Also meine Gesellschaft schütten auf Lebensversicherungen momentan 4,5 % Verzinsung aus, selbs wenn ich von 2 % Inflation ausgehe, kann ich nicht erkennen, dass Geld verloren geht.

Hallo,
dazu hab ich auch noch eine Frage.

Bekommt man nicht noch ein Schreiben welches man mit dem
Lohnsteuerjahresausgleich abgeben muß??? Wenn nicht, warte ich
nämlich im Moment ganz umsonst auf Post von meiner Riester…

Du bekommst einen Kontoauszug, einen Zulagenantrag und eine Bestätigung über die geleisteten Beiträge für die Anlage AV. So machen wir es, ob es deine Gesellschaft genauso macht kann ich nur vermuten.

Hallo,
nur ein kurzer Hinweis zu:

Also meine Gesellschaft schütten auf Lebensversicherungen
momentan 4,5 % Verzinsung aus, selbs wenn ich von 2 %
Inflation ausgehe, kann ich nicht erkennen, dass Geld verloren
geht.

die 4,5% Verzinsung erfolgt nicht auf den Beitrag, sondern auf das, was vom Beitrag nach Abzug von Kosten und Risikoanteil tatsächlich angelegt wird…
Viele Grüße

Thomas K.

an FAQ:1129 angepasst (Mod)

Alle Riesteranbieter sind verpflichtet, eine Bescheinigung für das Finanzamt und eine Mitteilung über den Vetragsstand jährlich zu erstellen. Aus technischen/personellen/zeitlichen oder was auch immer für Gründen geschieht das meist nicht gleich in den ersten Wochen eines neuen Jahres.
Einen Zulageantrag muss der Anbieter nur versenden, wenn der Anleger keinen „Dauer“-Zulageantrag unterschrieben hat. (Dies erfolgte normalerweise beim Zulagenantrag bereits im letzten jahr automatisch mit oder ist seit letztem Jahr bei Neuabschlüssen in die Antragsformulare integriert.)

Viele Grüße

Thomas K.

an FAQ:1129 angepasst (Mod)

@MOD: Sorry, kommt nicht wieder vor

Also meine Gesellschaft schütten auf Lebensversicherungen
momentan 4,5 % Verzinsung aus, selbs wenn ich von 2 %
Inflation ausgehe, kann ich nicht erkennen, dass Geld verloren
geht.

die 4,5% Verzinsung erfolgt nicht auf den Beitrag, sondern auf
das, was vom Beitrag nach Abzug von Kosten und Risikoanteil
tatsächlich angelegt wird…
Viele Grüße

Hallo Thomas,
danke für die unterstützende Antwort auf die o.g. Bemerkung. Wenn die Verzinsung auf den ganzen Beitrag bezogen wird beträgt diese bei Versicherungen lächerliche 0,6%, also deutlich unter der Inflation. Die 4,5% hören sich zunächst passabel an, gelten aber nur für den Sparanteil und dieser beträgt nur ca. 70% des eingezahlen Beitrags. So wird das Volk hinters Licht geführt. Und das Argument, das Banken und Fondsgesell. auch nicht schlankere Verwaltungen haben zieht auch nicht, da dies nicht der Grund für die schlechtere Rendite der Versicherungsprodukte ist, sondern die hohen Provisionen an die Vermittler. Banken und Fonds zahlen diese nämlich nicht. Fazit: Versicherungen taugen nicht zum Kapitalaufbau, sondern nur zum Risikoschutz.

Gruß
Denis

[MOD]: Provokation entfernt - MM