Hallo,
hier einmal eine Frage, die ich in den mir vorliegenden Ratgebern für Vermieter nicht gefunden habe. Vielleicht weiß im Forum jemand Rat?
Angenommen Person A ist Vermieter und erhält vom Mieter B eine Mietkaution. Person A muss diese nun getrennt vom übrigen Vermögen anlegen, z. B. auf ein separates Sparbuch, und zwar verzinst zum üblichen Zinssatz für Einlagen mit 3-monatiger Kündigungsfrist. Am Ende der Mietdauer erhält Mieter B die Kaution samt aufgelaufener Zinsen zurückgezahlt.
Aber: Wie werden diese Zinsen in der ESt-Erklärung der Person A behandelt?
Zum einen während der Mietdauer (Zufluss der Zinsen und Thesaurierung auf dem Sparbuch) und zum anderen bei Auszahlung an den Mieter?
Vielen Dank im voraus!
Viele Grüße,
Mark