Hallo Wissende,
angenommen man würde eine ehrenamtliche Tätigkeit aufnehmen (z.B. Betreuung in Behindertenwerkstatt oder ähnliches) und man erhält dafür keine Aufwandsentschädigung, kann man dann tatsächlich entstandene Kosten (z.B. Telefon, Fahrtkosten,…) in Rahemn der privaten Steuererklärung absetzen und wenn ja in welcher Höhe und an welcher Stelle ? Wären Nachweise erforderlich ?
Gibt es eventuell auch Pauschalen, die man ohne Nachweise ansetzen kann ?
Vielen Dank für Eure Hinweise.
Jürgen