[ESt] wieviel Steuer bei Erziehungsrente + Job?

Wenn man neben Gehalt auch noch Erziehungsrente bekommt, ist so ein Steuerbescheid gar nicht einfach nachzuprüfen.
Gibt es einen Link, wo man prüfen kann, ob das Finanzamt die Steuern richtig berechnet hat?
Oder sollte man in so einem Fall die Kosten für einen Steuerberater nicht scheuen?

Hallo,

was ist eine Erziehungsrente? noch nie gehört…

Schöne Grüße
C.

hi, ich nehme an, gemeint ist folgendes:

"Geschiedene Versicherte erhalten Erziehungsrente, wenn ihr früherer Ehegatte verstorben ist und sie

ein eigenes Kind unter 18 Jahren erziehen
nicht wieder geheiratet haben
sie selbst die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben.
Entscheidend für den Rentenanspruch ist die Erziehung eines eigenen Kindes. Es ist dabei unerheblich, ob es auch ein Kind des Verstorbenen ist.

Für die Erziehungsrente bestehen im Beitrittsgebiet und im übrigen Bundesgebiet unterschiedliche Regelungen. Im Beitrittsgebiet ist es unerheblich, wann die Ehe geschieden wurde. Im übrigen Bundesgebiet muß die Ehe nach dem 30.06.1977 geschieden worden sein.

Anders als bei den anderen Hinterbliebenenrenten wird die Erziehungsrente nicht aus dem Versicherungskonto des Verstorbenen, sondern aus dem eigenen Versicherungskonto berechnet."

hört sich in etwa nach ´ner großen witwenrente an, oder?

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tja… m. E. dürfte es weniger schwierig sein, das zu versteuernde einkommen + die entsprechende steuer zu ermitteln (zB unter www.abgabenrechner.de), schwieriger dürfte es sein, die ermittlung des ertragsanteiles nachzuvollziehen. ich hab eine erziehungsrente im steuerrecht persönlich noch nie erlebt, aber es scheint sich um eine rente zu handeln, die der großen oder kleinen witwenrente ähnelt, und die wird je nacheinzelfall als lebenslängliche oder abgekürzte leibrente behandelt, und dann ermittelt sich der ertragsanteil entweder nach § 22 estg oder § 55 estdv (kann man online nachlesen). ein lohnsteuerhilfeverein dürfte im übrigen billiger sein als ein steuerberater. falls ich mich bzgl. der rente der art nach irre, berichtige mich bitte.
schönen abend noch.

Ich nehme an, es handelt sich hier um eine abgekürzte Leibrente, die auf eine bestimmte Laufzeit beschränkt ist. Dann ist die Tabelle aus §55 EStDV anzuwenden und nicht der Besteuerungsanteil über 50% für Renten ab 2005! Wie lange wird den die Rente gezahlt? Wenn die Laufzeit der Rente z.B. 10 Jahre beträgt, ist der Ertragsanteil der Rente nur 12%!