hallo marco,
hallo mal hoff kennt sich jemand aus.wenn mann ca 620 euro
netto witwenrente bekommt ist dies nicht steuerpflichtig da es
ein freibetrag von ca 7500 euro gibt.über dem freibetrag dann
50 prozent wenn mann schon ca 10 jahre die rente erhält und es
bleibt wohl dann auch bei den 50 % zu versteuern was über dem
freibetrag ist…
Einen Freibetrag für Hinterbliebenenrenten gibt es so nicht. Was Du meinst ist der Grundfreibetrag, der jedem Ledigen zusteht und z.Zt. 7664,- EUR beträgt. Ansonsten ist die komplette Hinterbliebenenrente(und zwar der Bruttorentenbetrag) zu 50% steuerpflichtig, da sie durch das Alterseinkünftegesetz (ab 2005) der nachgelagerten Besteuerung unterliegt.
aber was ist wenn mann noch ca 1000 euro brutto ist dann ca
670 euro nette als angestellter dazuverdient.
Dann werden auch die 1000,- EUR der StKl 1 unterworfen
welche beträge werden denn dann zu versteuerung
herangezogen…???
Alle, die komplette Rente und der komplette Bruttobetrag aus der nichtselbständigen Tätigkeit.
wird dann alles über dem freibetrag zu witwenrente normal
versteuert wie angestellter oder alles mit 50 % ??wer kennt
sich den da aus oder hat einen link…habe nichts
entsprechendes gefunden
Wie oben schon erwähnt, wird die Rente zu 50% besteuert und fließt mit diesem Betrag in die übrige Steuerberechnung mit ein. Der AngestelltenLohn wird normal besteuert.
In so einem Fall kommt man um eine Steuererklärung nicht herum, da es sich nach § 46 EStG auch um eine Pflichtveranlagung handelt, d.h. man muß eine Steuererklärung abgeben und damit rechnen, das man u.U. Steuernachzahlen muß. Allerdings läßt sich dies nicht genau sagen, da keine Angaben zu Werbungskosten oder Sonderausgaben vorliegen.
Gruß
Michael