[ESt] ZASt bei Endfälligkeit Festverzinsliche

moin,

nehmen wir mal an, die bank behält von einem festverzinslichen wertpapier bei endfälligkeit von der rückzahlung der einlage (nicht von den zinsen) einen zast-betrag ein

wie kann das zustande kommen - dachte immer es werden nur die erträge besteuert ?

gruß vom inder

Hi,

wird ein Fehler der Bank sein! Vom Vollbetrag wird nur einbehalten, wenn es eine Nullzins-Geschichte ist und sozusagen die Wertsteigerung des Anteils den Zins repräsentiert.

Mfg vom

showbee

dachte ich mir schon - danke

…„das können wir nicht mehr ändern - aber das bekommen sie doch wieder, wenn sie ihre steuererklärung machen“

„ich mache aber keine steuererklärung“

„ja dann müssen sie für dieses jahr eben eine machen“

„und wer bezahlt den steuerberater“

so wird es kommen - was ein spass…

gruß vom inder

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Kannst du mal die WKM des Papiers und der kurs zu dem es gekauft wurde mitteilen !!

Gruss
Börsenfan1968

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Kannst du mal die WKM des Papiers und der kurs zu dem es
gekauft wurde mitteilen !!

Gruss
Börsenfan1968

hi,

ja, mache ich gleich morgen - habs jetzt nicht parat… bitte nochmal reinschauen

gruß inder

moin,

nehmen wir mal an, die bank behält von einem festverzinslichen
wertpapier bei endfälligkeit von der rückzahlung der einlage
(nicht von den zinsen) einen zast-betrag ein

wie kann das zustande kommen - dachte immer es werden nur die
erträge besteuert ?

gruß vom inder

[MOD] Teilthread abgeschlossen
Hi !

Da es sich bei dem vorgelegten Fall doch sicherlich nur um eine allgemein gestellte Frage handelt, die keinen persönlichen Fall berührt, dürfte es wohl auch unerheblich sein, welche WKN hier zu Grunde liegt.

Um einen Verstoß gegen FAQ:1129 zu unterbinden, habe ich hier abgeschlossen.

BARUL76
MOD

Nööö, wenn das Papier zu den Finanzinnovationen gehört, dann wird § 20 Abs. 2 Nr. 4 EStG gezogen und auf den Rückzahlungspreis ZASt einbehalten, siehe als Beispiel WKN NLB0V1.

Reicht das als Antwort ?!?!?!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

wird ein Fehler der Bank sein! Vom Vollbetrag wird nur
einbehalten, wenn es eine Nullzins-Geschichte ist und
sozusagen die Wertsteigerung des Anteils den Zins
repräsentiert.

Falsch !!! Siehe § 20 EStG… Stichwort Finanzinnovationen. Das können auch ganz „normale“ Festverzinsliche sein !!!

Mfg vom

showbee

WKN ist sehr wichtig
Hallo barul,

mit deiner Ausage liegst du völlig falsch.

Um die steuerliche Fragen zu einer Anleihe zu beantworten sind deren Ausgestaltung wichtig , sprich man muss die WKN wissen.

Die steuerlichen Folgen können vom Kaufkurs, ja sogar damit zu tun haben, ob zwischenzeitlich ein Deopotübertrag stattgefunden hat.

Stichwort. Finanzinnovation.

Nix für ungut, aber hier biste übers Ziel hinausgeschossen, vielleicht wäre ne kurze Rückfrage nicht schlecht gewesen .-)))))

Schnönes WE noch

gruss
Börsenfan1968

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]