[EÜR] Abschreibung von Peripheriegerät - Drucker?

Hallo,

im Jahr x kauft man einen PC, der dann auch über AfA abgeschrieben wird. Nun wird im Jahr x+1 ein Drucker als geringwertiges Wirtschaftsgut gekauft(Wert

Die Anschaffungskosten sind auf die Nutzungsdauer verteilen (3 Jahre). Da er sich um ein nicht selbständig nutzbares Wirtschaftsgut handelt, kann man es nicht sofort abschreiben, auch wenn die Anschaffungskosten netto nicht mehr als 410 € betragen.

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Hallo,

danke für Deine Antwort!

Da er sich um ein nicht selbständig nutzbares
Wirtschaftsgut handelt, kann man es nicht sofort abschreiben,

Das war mir im Rahmen der GWG Regelung klar, jedoch gibt/gab es m.W. irgendwo auch eine Regelung, durch die Peripheriegeräte zusammen mit dem eigentlichen Gerät (in diesem Fall der PC, für den der Drucker gedacht ist) auf dessen Restlaufzeit abgeschrieben werden…

Kann mich auch irren, denn ich konnte dies nirgends finden…

Viele Grüße
Frank