Fahrtenbuch: Privatfahrten und Uhrzeit Dienstfahrt

Hallo zusammen,

die Anforderungen an ein „ordnungsgemäßes“ Fahrtenbuch sind mir (hoffe ich) grundsätzlich bekannt. Zu zwei Fragen würde mich dennoch eure Meinung interessieren:

  1. Genauigkeit der Fahrtzeit bei Dienstfahrten
    Ob die Angabe von Beginn und Ende der beruflich begründeten Fahrt zwingend notwendig ist, weiß ich nicht 100%ig. Kann aber nicht schaden und eine entsprechende Spalte ist im Fahrtenbuch vorgesehen. Wenn man die Spalte füllt, muss diese Angabe dann minutengenau sein oder ist eine Rundung auf 5 oder 10 Minuten gestattet?

  2. Dürfen Privatfahrten eines Tages zusammengefasst werden?
    Das würde die Sache erleichtern und verringert nicht den Informationsgehalt. Andererseits würden die Einträge in diesem Fall logischerweise nicht direkt nach Fahrtende gemacht werden, sondern z.B. abends wenn das Schätzchen in die Garage gefahren wird. Ist diese Vorgehensweise erlaubt?

Im Voraus vielen Dank für eure Expertenmeinung
Bleiente

Hallo zusammen,

sind meine Fragen nicht im Einklang mit den Forumsregeln oder etwa zu dumm (oder zu schwierig)? Ist doch ein völlig abstrakter Sachverhalt ohne Personenbezug. 20 Klicks aber kein Posting - hab ich was falsch gemacht?

Bitte nicht als Drängeln missverstehen… :wink:

Servus,

die meisten „fertig“ käuflichen Fahrtenbücher sind viel zu komplex und enthalten viel zu viele Einzelangaben.

Ein Fahrtenbuch muss so einfach aufgebaut sein, daß man es jederzeit urschriftlich führen kann: D.h. nach 800 km Freitagnachmittag-Autobahn eine Zahl (km-Stand) reinschreiben und das Teil ins Handschuhfach schmeißen. Alles andere führt erfahrungsgemäß dazu, daß mans dann doch irgendwann im Nachhinein zurechtfummeln muss, und wies der Deubel will, gibts dann genau aus der nachgefummelten Zeit eine Werkstattrechnung mit km-Stand, Datum und sogar Uhrzeit, die nicht dazu passt…

Die Uhrzeit kann eine Rolle spielen, wenn sich eine große Zahl relativ kurzer Fahrten täglich aneinander anschließen, z.B. Kurierdienst. Sie kann ganz unabhängig vom Fahrtenbuch auch eine Rolle spielen, wenn von der genauen Dauer der Abwesenheit abhängt, welche Verpflegungspauschalen angesetzt werden können. Hier gehts um die Abgrenzungen bis 8 h, 8 - 14 h, 14-24 h.

Daraus lässt sich sehen, mit welcher Präzision gearbeitet werden muss. Wobei ich als FA-Mitarbeiter einem StPfl., der ständig und systematisch 14 h und fünf Minuten von zu Hause weg ist, grad zum Possen eine minutengenaue Aufzeichnung auferlegen täte.

Aber generell reicht es hier völlig aus, wenn auf 1/2 - 1 h genau gearbeitet wird.

  1. Dürfen Privatfahrten eines Tages zusammengefasst werden?

Wenn sie aneinander anschließen, selbstverständlich. Zu privaten Fahrten müssen auch keinerlei weiteren Angaben gemacht werden (geht niemand was an, ob ich auf den Straßenstrich oder auf eine Autobahnraste gehe, um mein Vergnügen zu suchen). Und wenn es ein Selbständiger schafft, tatsächlich mal zwei Wochen Urlaub zu machen und in dieser Zeit ausschließlich privat unterwegs zu sein, kann man auch sämtliche Fahrten dieser zwei Wochen zusammenfassen.

Nun komme ich zurück zum Anfang: Urschriftlich eingetragen werden muss ins Fahrtenbuch bloß das Datum und der km-Stand bei Fahrtende, und ein Stichwort zur erledigten Fahrt. Die Subtraktionsarbeit = wie viele km liegen zwischen Stand heute und Stand gestern kann man an einem Regensonntag machen, ohne daß sich irgendwer darüber beklagen täte, auch alle anderen Details (heißt der Ansprechpartner bei NoFuture-Media jetzt Vanessa Wohnhaas oder Saskia Leiprecht, und sitzen die in der von-Barnim-Straße oder im Buchfinkenweg? usw. usw.) können nachgetragen werden.

Vor ungefähr hundert Jahren habe ich 18 Monate lang auf einem KTW gesessen. Da wurden Fahrtenbücher geführt, und der Job des Beifahrers war unter anderem, zwischen „Am Ort“-Meldung und Oma Zusammenklauben mal eben noch den km-Stand ins Fahrtenbuch zu schreiben. Das geht bloß, wenn man das Fahrtenbuch auf das Wesentliche beschränkt. Ich habe u.a. vor diesem Hintergrund bisher allen Mandanten (mit Ausnahme der Studienräte, denen bei diesem Gedanken leicht schwindlich wird) bei diesem Thema ein handelsübliches Vokabelheft als Fahrtenbuch empfohlen. Sogar die einfachen von Zweckform sind noch zu komplex aufgebaut.

Schöne Grüße

MM

Danke für deine ausführlichre Antwort!

Die betriebliche Nutzung des imaginären Freiberuflers besteht hauptsächlich aus wenigen langen Fahrten, d.h. der Aufwand hält sich in Grenzen. Manchmal notiert er sich Zeit und km auch nur schnell auf einem Schmierzettel und trägt sie erst später ins Heftchen ein, wobei das ja kein Nachfummeln im Sinne von Besch***en ist.

Die Idee mit dem Vokabelbuch ist gut - wäre für 2009 zu überlegen. Andererseits denke ich, dass mit einem „zertifizierten“ Fahrtenbuch Diskussionen über den Umfang der Daten schon mal ausgeschlossen sind. Im Netz finden sich da teilweise haarsträubende Berichte… (die natürlich auch unwahr sein können)

Also nochmal, Danke für deine Hilfe
Micha