Fahrtkosten und Steuererklärung

Hallo,

wenn ein Arbeitnehmer ca. 13 KM Arbeitsweg hat und dies täglich mit der Bahn fährt, obwohl er auch ein Auto hat. Was gibt er in seiner Lohnsteuererklärung ein bzgl. der Fahrtwege, bzw. Kilometerpauschale ?

Die monatlichen Kosten für die Fahrkarte ? Aufgrund seiner Behinderung bezahlt er nur 120 € im Jahr für seine Wertmarke ?
Oder soll er lieber die Kilometerpauschale eingeben ?
Oder doch lieber angeben, dass er mit dem Fahrrad zur Arbeit fährt ?

Über Tipps würde ich mich freuen…
Gruß, Marsi

Hi,

anzusetzen ist die Entfernungspauschale (EUR 0,30 x Entfernungskilometer x Anzahl der Tage). Wenn die tatsächlichen Kosten höher sind (also z. B. Fahrkarten), dann können diese angesetzt werden. Trifft hier aber wohl nicht zu.

Ob Auto oder Bus oder Fahrrad oder zu Fuß ist völlig egal.

Grüße

Steevvee

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Hallo,

Ob Auto oder Bus oder Fahrrad oder zu Fuß ist völlig egal.

Nein, dass ist es soweit ich weiß nicht ganz, weil für Fahrrad ist die Kilometerpauschale glaub 5 Cent oder,so also auf jeden Fall weniger als Auto, also lieber angeben, dass du mit dem Auto fährst (übrigens nicht den Fehler machen, angeben ich fahr mit dem Auto und dann gar keine Auto zur Verfüung haben!!).

Gruß

Doch, ist schon egal. Es gibt keine Kilometerpauschale mehr sondern eine Entfernungspauschale. Das ist ein kleiner Unterschied.

Wenn man jeden Tag 5 km zur Arbeit läuft kann man das auch geltend machen.

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