Fahrtkostenerstattung steuerfrei

Hallo,

sitze grade an der Lohnsteuer für 2010 und dabei fiel mir folgendes auf. Ich erhielt von meinem alten Arbeitgeber eine Fahrtkostenerstattung steuerfrei laut Gehaltsabrechnung. Auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung taucht diese aber nirgends auf, weder Punkt 17, noch Punkt 18.

Da ich einen recht weiten Weg zu Arbeit hatte, würde ich auch über die EUR 920,00 Pauschale kommen.

Was tun? Pauschale ansetzen und ruhig verhalten? Angeben und sich ein blaues Auge fangen? Oder angeben und ggf. ordentlich nachzahlen? Aber wenn dann wo?

Die Angabe durch den Arbeitgeber wird empfohlen… ist aber nicht zwingend vorgeschrieben.

Das FA merkt erstmal nicht, dass Sie eine Fahrtkostenerstattung erhalten haben. Spätestens bei der nächsten Lohnsteuerprüfung bei Ihrem alten Arbeitgeber fällt es dann aber doch auf.

Eine Empfehlung werde ich Ihnen sicher nicht geben, das müssen Sie mit Ihrem Gewissen vereinbaren.
Schlimmstenfalls müssen Sie einen Teil der Erstattung zurückzahlen.
Und noch ein Hinweis: Auf der Lohnsteuerbescheinigung ist es wie in der EDV: " " und „0“ sind unterschiedlich. Keine Angabe bedeutet nicht zwangsläufig Null.

Hallo und danke für die schnelle Antwort.

Laut Lohnsteuerbescheinigung steht ausgewiesen 0,00. Nichtsdestotrotz heißt es bekanntlich ja ehrlich währt am längsten. Trage ich das dann händisch unter Punkt 17 nach? Den Betrag entnehme ich ja aus der Gehaltsabrechnung Dezember, oder?

Wenn bei steuerfreier Fahrtkostenzuschuss wirklich 0 steht, dann haben Sie auch keinen bekommen. Vielleicht war er ja steuerpflichtig? Dann dürfen Sie Ihre Fahrtkosten auch voll absetzen.