Hallo,
selbstverständlich kann man derartige Aufwendungen steuerlich geltend machen, falls der Arbeitgeber diese nicht erstattet.
Das wären hier außer den Übernachtungskosten, die der Arbeitgeber zahlt, noch Fahrtkosten, Verpflegungskosten und Reisenebenkosten.
Fahrtkosten:
Die Kosten für ein öffentliches Verkehrsmittel oder bei Fahrten mit dem eigenen PKW 0,30 € pro km für die gesamte Strecke hin und zurück.
Verpflegungskosten:
Ich vermute, dass die Firma in Deutschland ist. Dann kann man folgende Pauschbeträge steuerlich geltend machen:
bei Abwesenheit von zu Hause unter 8 Stunden: nichts
bei 8 bis 14 Stunden: 6,- € pro Tag
bei 14 bis 24 Stunden: 12,- € pro Tag
bei 24 Stunden: 24,- € pro Tag
Reisenebenkosten:
z.B. Parkgebühren, berufliche Telefonkosten, Trinkgelder usw.
Wichtig noch:
Sollte man auf dieser Fahrt mit seinem eigenen PKW einen Unfall haben, können sämtliche damit im Zusammenhang stehende Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden.
Gruss
joko53