Ein Freiberufler (nebenberuflich tätig in der wissenschaftl. Beratung) will sich einen Firmenwagen anschaffen.
Das Auto soll ein ca. 8 Jahre alter Gebrauchtwagen für ca. 20 000 € werden (keine MwSt ausweisbar), Neupreis war 65 000€.
Nun ist die Vorgehensweise nicht ganz klar:
- Kauf
- Überführung ins Betriebsvermögen
- Nachweis ans FA dass berufl. Nutzung >50%
- In der Steuererklärung (genauer in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung) kann dann die Abschreibung und die laufenden Kosten gewinnmindernd geltend gemacht werden (abzügl. Privatanteil). Gewinnerhöhend ist pro Monat 1% vom Neupreis anzusetzen (oder alternativ ein Fahrtenbuch zu führen).
Ist das so korrekt? Was gibt es sonst zu beachten?
Nun meine Fragen:
- Wie werden die >50% berufl. Nutzung nachgewiesen? Ist die Tatsache dass dies das einzige Fahrzeug ist nachteilig?
- Kann das Auto wenn es komplett abgeschrieben ist dem Betriebsvermögen problemlos entnommen werden? Hat dies steuerl. Auswirkungen?
- Was passiert wenn z. B. im nächsten Jahr keine Einnahmen mehr vorhanden sind, sondern nur die Aufwände für den Pkw?
- Kann die Abgrenzung vom Hauptberuf (wofür man kein Auto braucht) ein Problem darstellen?
Viele Dank im Voraus für alle Antworten!