Freiberufler nebenberufl. kauft Firmen-Pkw gebr

Ein Freiberufler (nebenberuflich tätig in der wissenschaftl. Beratung) will sich einen Firmenwagen anschaffen.
Das Auto soll ein ca. 8 Jahre alter Gebrauchtwagen für ca. 20 000 € werden (keine MwSt ausweisbar), Neupreis war 65 000€.

Nun ist die Vorgehensweise nicht ganz klar:

  1. Kauf
  2. Überführung ins Betriebsvermögen
  3. Nachweis ans FA dass berufl. Nutzung >50%
  4. In der Steuererklärung (genauer in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung) kann dann die Abschreibung und die laufenden Kosten gewinnmindernd geltend gemacht werden (abzügl. Privatanteil). Gewinnerhöhend ist pro Monat 1% vom Neupreis anzusetzen (oder alternativ ein Fahrtenbuch zu führen).
    Ist das so korrekt? Was gibt es sonst zu beachten?

Nun meine Fragen:

  • Wie werden die >50% berufl. Nutzung nachgewiesen? Ist die Tatsache dass dies das einzige Fahrzeug ist nachteilig?
  • Kann das Auto wenn es komplett abgeschrieben ist dem Betriebsvermögen problemlos entnommen werden? Hat dies steuerl. Auswirkungen?
  • Was passiert wenn z. B. im nächsten Jahr keine Einnahmen mehr vorhanden sind, sondern nur die Aufwände für den Pkw?
  • Kann die Abgrenzung vom Hauptberuf (wofür man kein Auto braucht) ein Problem darstellen?

Viele Dank im Voraus für alle Antworten!

  1. In der Steuererklärung (genauer in der
    Einnahmen-Überschuss-Rechnung) kann dann die Abschreibung und
    die laufenden Kosten gewinnmindernd geltend gemacht werden
    (abzügl. Privatanteil). Gewinnerhöhend ist pro Monat 1% vom
    Neupreis anzusetzen (oder alternativ ein Fahrtenbuch zu
    führen).

Entweder - oder. Aber nicht die Kosten um den Privatanteil kürzen und dann nochmal das 1% versteuern.

  • Wie werden die >50% berufl. Nutzung nachgewiesen?

Mit einer Auflistung der beruflichen Fahrten und der Gesamtfahrleistung über 3 Monate.

Ist die
Tatsache dass dies das einzige Fahrzeug ist nachteilig?

Kann zum Problem werden, muss aber nicht. Kommt auf den Einzelfall an.

  • Kann das Auto wenn es komplett abgeschrieben ist dem
    Betriebsvermögen problemlos entnommen werden?

KLar!

Hat dies
steuerl. Auswirkungen?

Ja-die Entnahme hat zum Teilwert (also das, was ein Verkauf bringen würde) zu erfolgen, und nicht zum Buchwert.

  • Was passiert wenn z. B. im nächsten Jahr keine Einnahmen
    mehr vorhanden sind, sondern nur die Aufwände für den Pkw?

Dann wird wohl der PKW zu 100% privat genutzt=>Zwingend Entahme aus dem BV.

  • Kann die Abgrenzung vom Hauptberuf (wofür man kein Auto
    braucht) ein Problem darstellen?

?

Hier ein paar Impulse zum Thema „Gebrauchtwagen und Steuer“

Sind Gebrauchtwagen steuerlich gut oder schlecht?

Gruß
Alfred

Der Artikel ist ja immer noch genauso choatisch wie das letzte Mal…