Freiberufler / Student?

Hallo,

ich bin Student und möchte jetzt neben meinem Studium als EDV Trainer tätig werden. Mir wurde von der Software Company gesagt, dass ich Rechnungen schreiben muss.

Wie gehe ich jetzt weiter vor? Wo melde ich mich freiberuflich an? Was muss ich dabei beachten? Wie sieht dass mit Sozialversicherung usw. aus? Und wieviel darf ich als Student verdienen?

Dankeschön
Tanja

Ich habe mal gerade mit dem Finanzamt telfoniert, die hatten so gut wie überhaupt keine Ahnung wollten aber dass ich Ihnen mitteille, dass ich freiberuflich bin ich würde dann einen Fragebogen bekommen!?!?!?

Wer kann mir den hier weiter helfen? Muss ich mich an einen Steuerberater wenden?

Hallo Tanja,

klären solltest du, ob du als Lehrer im Sinne des Sozialgesetzes bist. Dann besteht nämlich Beitragspflicht für deine Einnahmen in der Rentenversicherung.

Gruß
Marco

Hallo Tanja,

… Und wieviel darf ich als Student verdienen?

Du denkst wirklich, daß ist Dir vorgeschrieben ?

Gruß Uwe

Hallo Tanja,

Wo melde ich mich freiberuflich an?

Freiberufler melden sich nicht an, brauchen jedenfalls keine Gewerbeanmeldung, denn sie üben ja kein Gewerbe aus. Wichtig ist nur, daß Deine Tätigkeit wirklich als freiberuflich vom Finanzamt anerkannt wird. Deshalb solltest Du Kontakt mit dem FA aufnehmen. Die schicken dann einen Fragebogen. Weil Du vermutlich nicht weißt, worauf es für die Anerkennung als Freiberufler ankommt, empfehle ich hierfür den Gang zum Steuerberater. Daneben ist noch wichtig, daß Deine Tätigkeit nicht als Lehrtätigkeit hingestellt wird. Für freiberufliche Lehrer gibts nämlich eine Pflichtversicherung, die ihre Hände aufhält.

Du bist als Studentin krankenversichert. Oder?! Falls ja, dann laß es dabei. Preiswerter gehts nimmer. Rentenversicherung sollte jetzt Deine Sorge nicht sein, jedenfalls keine öffentlichen Kassen und um alles andere kannst Du Dich in späteren Jahren immer noch kümmern.

Und wieviel darf ich als Student verdienen?

Grundsätzlich so viel Du willst. Zu beachten sind aber Freibeträge für Bafög-und Kindergeld-Bezieher.

Gruß
Wolfgang

Schlecht formuliert!
Ab welchen Verdienst muss ich Steuern in welcher Höhe abtreten?

Hi,

Ab welchen Verdienst muss ich Steuern in welcher Höhe
abtreten?

Du meinst doch zahlen, oder :wink:
In den FAQ haben wir uns Mühe gegeben, Infos zusammenzutragen
Schau mal unter FAQ:822 und unter FAQ:844

Viele Grüße
Cirwalda


MOD: faqlink clickbar gemacht!

Deshalb solltest Du Kontakt mit dem

FA aufnehmen. Die schicken dann einen Fragebogen. Weil Du
vermutlich nicht weißt, worauf es für die Anerkennung als
Freiberufler ankommt, empfehle ich hierfür den Gang zum
Steuerberater.

Sorry, aber HIERFÜR ist nun wirklich nicht der Gang zum Steuerberater und das Geld (!) notwendig!
Beim Finanzamt muss man lediglich mitteilen, was man macht, einen piseligen Fragebogen ausfüllen (mit persönlichen Daten, voraussichtlichem Einkommen, etc.), dann bekommt man eine Steuernummer und die Bestätigung, dass man seine freiberufliche Tätigkeit angemeldet hat!

Ohne Steuern zahlen zu müssen kannst Du - Tanja - ca. 7.000,- € zu versteuerndes Einkommen erzielen (genauen Grundfreibetrag hab’ ich leider nicht im Kopf).
So wie Du es schilderst wirst Du wohl darunter liegen!

Lieben Gruß
Sonja

PS: Über Rente kann man sich nicht früh genug einen Kopf machen! (mit GRuß an Wolfgang)

Hallo Sonja!

Es ist ganz gewiß zweckmäßig, Deinem Hinweis zu folgen und zunächst abzuklären, ob überhaupt Einnahmen oberhalb des Freibetrages anfallen. Im übrigen aber muß ich Dir entschieden widersprechen. Grundsätzlich erfolgt bei einer selbständigen Tätigkeit die steuerrechtliche Einstufung als gewerbliche Tätigkeit nach § 15 EstG. Die Einstufung als freiberufliche Tätigkeit nach § 18 Einkommensteuergesetz ist in den sog. Katalogberufen unproblematisch. Diese sind die Heilberufe (Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten), die rechts-, Steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe (Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer und Bücherrevisoren), die naturwissenschaftlichen/technischen Berufe (Vermessungsingenieure, Ingenieure, Handelschemiker, Architekten, Lotsen) sowie die informationsvermittelnden Berufe (Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer).

Darüber hinaus gibt es ähnliche Berufe, wobei als Abgrenzungskriterien der Freiberuflichen zur gewerblichen Tätigkeit dienen

  • die für eine freiberufliche Tätigkeit erforderliche Berufszulassung
  • die erforderliche Ausbildung sowie
  • die berufliche Tätigkeit.
    Entspricht ein Beruf in diesen drei Kriterien einem der Katalogberufe, so handelt es sich um einen ähnlichen Beruf, der deshalb ebenfalls als freiberuflich eingestuft wird. Eine zur Berufsausübung erforderliche Ausbildung auf höherem Niveau stellt eine weitere Voraussetzung einer freiberuflichen Tätigkeit dar, von der es allerdings Ausnahmen gibt. Der Steuerpflichtige muß dann den Nachweis führen, daß seine Arbeit auch in Tiefe und Breite dem Katalogberuf ähnlich ist.

Zurück zum Ursprungsposting: Eine Tätigkeit als Trainer entspricht nicht ohne weiteres den Katalogberufen oder diesen als ähnlich anzusehenden Berufen. Von daher ist zur Anerkennung darzustellen, daß die Tätigkeit besondere persönliche Fähigkeiten sowie in Tiefe und Breite umfangreiche Kenntnisse erfordert. Sofern es sich nicht um die Katalogberufe und ohne weiteres als ähnlich erkennbare Tätigkeiten handelt, wird die Anerkennung restriktiv gehandhabt. Genau dazu dient der von mir erwähnte Fragebogen, wo es neben den persönlichen Angaben um die geeignete Darstellung geht, um eine Einstufung nach § 18 EstG zu erreichen. Weil man bei dieser wirklich nicht besonders spannenden Materie leicht Fehler macht, die nur mühsam reparierbare Folgen hinsichtlich Gewerbesteuerpflicht, Aufzeichnungspflichten und Kammerzugehörigkeit nach sich ziehen, empfahl ich hier (gegen meine sonstige Gepflogenheit) den Gang zum Steuerberater.

Deine Anmerkung, mit dem Kümmern um die Rente könne man nicht früh genug beginnen, mag zu einem guten Teil eine Mentalitätsfrage sein. Wenn es aber um die Finanzierung eines Studiums geht, halte ich es für kontraproduktiv, gleichzeitig öffentliche Rentenkassen zu füttern. Ich stehe auch zur Aussage, daß dazu in späteren Jahren noch Zeit genug ist. Das Thema ist wahrhaftig zu komplex, um es hier zu erläutern. Nur so viel: Wer heute als blutjunger Mensch (vermeidbare) Beiträge an staatliche Rentenkassen leistet, wird mit Gewißheit daraus keinen adäquaten Nutzen ziehen, sondern erleben, daß diese Beiträge als marginale Aufstockung eines Systems staatlicher Grundsicherung weitgehend untergehen. Wer etwas für eine über die Grundsicherung hinaus gehende Altersversorgung tun möchte, schaffe Eigentum a) in Immobilien und b) in Industrieanteilen, sprich in Aktien. Letzteres mit großem Bogen um die Analystenkaste. Die fälligen Ausführungen zu a) und b) schenke ich mir an dieser Stelle.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

die wenigsten Studenten kommen über den Freibetrag mit ihren nebenberuflichen Tätigkeiten.
Aber das ist erstmal nicht entscheidend bei der Anmeldung… (wie Du auch sagst).
Selbst wenn der Student über diesen Freibetrag hinaus kommt, sollte er doch zuerst einmal beim Finanzamt am besten persönlich vorbeigehen und deklarieren, was er genau machen will.
Um zu entscheiden, ob es sich hierbei um eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit handelt, bedarf es keiner steuerberaterischen Auskünfte, somit kann das Finanzamt auch Auskunft erteilen. Und auch beim Finanzamt sitzen (meist) keine unbedarften oder gewissenlosen Leute, oder?!
Sollte der zuständige Bearbeiter ein „Trottel“ und der Student mit dessen Auskunft nicht einverstanden sein oder er den Verdacht hegen, dass es nicht der Wahrheit/den Tatsachen entspricht, kann er auch danach noch einen Steuerberater aufsuchen, bei dessen Auswahl er auch nicht unkritisch vorgehen sollte, da viele den Ansprüchen nicht mehr gerecht werden.

Viele Grüße

Sonja