hi marco,
lange nichts mehr von dir gehört…
Der wichtigste dürfte wohl sein, dass du zwar
arbeitnehmerähnlich bist, aber dein Chef keine Beiträge mehr
an die Sozialversicherungen abführen muss.
das stimmt. du bekommst brutto bezahlt (was du ihm in rechnung stellst) und musst davon ALLES selber zahlen. wenn du unter 20 stunden pro woche bleibst, ist die sozialabgabengeschichte noch recht preisgünstig, sonst wirds teuer. als selbständiger unternehmer (gewerbebetrieb) wird dir innerhalb kürzester zeit jeder auf den senkel und den geldbeutel gehen (berufsgenossenschaft, IHK etc.)
Du musst deinen Lohn zukünftig alleine versteuern.
macht man als arbeitnehmer auch, nur das der arbeitgeber quasi einkommensteuervorauszahlungen an das FA in form der lohnsteuer abführt. bei entsprechenden gewinnen wird das FA auch bei einem selbstständigen vorauszahlungen festsetzen.
Dadurch dass du eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit dann
ausübst, hast du nicht die gleichen Rechte eines normalen
Selbständigen, denn du musst deinem Verdienst entsprechend in
die Sozialversicherungen den alleinigen Beitrag abführen.
naja, man muss sich ja nicht - entschuldige - blöde anstellen und die möglichkeit der scheinselbständigkeit untergejubelt zu bekommen. ein paar anzeigen gesetzt, am besten auch noch 1 - 2 aufträge mittleren ausmasses an 3. ausgeführt und er hats geschafft…
Und du unterliegst verschlechterten Arbeitsbedingungen. (z.B.
Kündigungsfristen)
das kann man ja im werkvertrag (oder was auch immer) frei vereinbaren.
Das kann in Lohn aufgemessen werden…
Aber bei gleichem Lohn dürftest du als AN besser fahren.
Marco
bei letzterer ausführung wäre ich vorsichtig. nicht immer! es kommt hier wie überall auf dei gegebenheiten des hier unreichend konstuierten einzeldfalles an!!!
naja,
bye und ciao
sagt der showbee