Freistellungsaufträge

Hallo miteinander!

Sagen wir mal, jemand hat bei verschiedenen Banken Freistellungsaufträge in Auftrag gegeben und hat letztendlich leider die Übersicht verloren und weiß nun nicht mehr, wieviel € er insgesamt freigestellt hat.
Welche Möglichkeiten hat man, um dieses herauszufinden?
Kann man beim Finanzamt selber nachfragen, und wenn ja, wie und wo?

Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen und ich sage schon mal vielen Dank im Vorraus!

Gruß

Stefan

Hallo,

man könnte doch auch bei den Banken nachfragen, oder

gruß inder

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Ich denke das muss der „jemand“ in jedem Fall über die Banken machen. Die Finanzämter bekommen nur hin und wieder Kontrollmitteilungen.

Das Problem mit zu hohen Freistellungsaufträgen kommt mir aus der Praxis jedoch sehr bekannt vor. Hin und wieder sammelt das Finanzamt Kontrollmitteilungen der Banken. Wenn dann Steuerpflichtige über dem gesetzlichen Freibetrag ihre Freibeträge auf zig Banken aufgeteilt haben verlangt das Finanzamt eine komplette Offenlegung der Zinseinkünfte der letzten Jahre. Da hierzu meist Zinsbescheinigungen über mehrere Jahre von allen Banken eingeholt werden müssen, kann das richtig ins Geld gehen (die Banken langen da gut zu).
Wenn sich dann auch noch herausstellt das der Steuerpflichtige die zu hohen Freibeträge schon voll ausgeschöpft hat, und evtl. darüber hinaus noch weitere Zinseinkünfte hatte, dann kann er sich schonmal auf ein Strafverfahren wegen leichtfertiger Steuerverkürzung (letzte Stufe vor der Steuerhinterziehung) vorbereiten.

^^ Das nur so am Rande zu Info…

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Die Banken melden zwar die Höhe der Freistellungsaufträge an das Bundesamt für Finanzen. Informationen erhält man von dort aber nicht. Der einzige Weg ist der vom Inder vorgeschlagene.

BARUL76

hat letztendlich
leider die Übersicht verloren und weiß nun nicht mehr, wieviel
€ er insgesamt freigestellt hat.

dann
kann er sich schonmal auf ein Strafverfahren wegen
leichtfertiger Steuerverkürzung (letzte Stufe vor der
Steuerhinterziehung) vorbereiten.

^^ Das nur so am Rande zu Info…

Hallo Alex,

so, wie der Fall konstruiert wurde, ist das mit der leichtfertigen Steuerverkürzung schon echt hart formuliert. Klar „Unwissenheit schütz vor Strafe nicht“ aber ist den die Leichtfertigkeit nicht wie folgt definiert?:
„Leichtfertigkeit ist ein erhöhter Grad der Fahrlässigkeit. Leichtfertig handelt, wer die Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den besonderen Umständen des Falles und seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen verpflichtet und im Stande ist, obwohl es sich ihm hätte aufdrängen müssen, dass dadurch eine Steuerverkürzung eintreten wird. Entscheidend sind die konkrete Situation und die subjektiven Fähigkeiten des Täters.“ (Seibel in Lippross Basiskommentar Steuerrecht)
Also ich sehe in dieser Definition gerade für einen Unwissenden in Sachen Steuerrecht doch sehr viele Anknüpfungspunkte, die die leichtfertige Steuerverkürzung ausschließen können.

BARUL76

Ich wollt doch nur mal ein wenig aufn Putz hauen und Angst und Schrecken verbreiten… :smile:

Natürlich gibt es steuerrechtlich Möglichkeiten in alle Richtungen zu argumentieren, eben von Fall zu Fall. Du weißt ja selbst das es zig Kommentare und Hinweise im Steuerrecht gibt die einem die Möglichkeit gibt einen einzigen Sachverhalt auf zig Arten abzuwickeln, oder eben derartige Vorwürfe zu umgehen. Das ist aber in Einzelfall zu prüfen - in diesem Fall aber Zeitverschwendung da das ja hier nicht Thema war und meine „Zugabe“ nur als Hinweis zu sehen ist.
Ich weiß eben aus der Praxis das mehrfach Ermittlungsverfahren wegen zu hoher Freibeträge eingeleitet wurden - kommt also nicht von irgendwo. Wie die dann ausgingen… keine Ahnung.
Grundsätzlich wollt ich eben nur klarstellen das das unachtsame verteilen der Sparerfreibeträge im Nachhinein zu einer Menge Ärger und Kosten führen kann --> Zinsbescheiningen, Steuerberatungskosten, etc…

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