Ich denke das muss der „jemand“ in jedem Fall über die Banken machen. Die Finanzämter bekommen nur hin und wieder Kontrollmitteilungen.
Das Problem mit zu hohen Freistellungsaufträgen kommt mir aus der Praxis jedoch sehr bekannt vor. Hin und wieder sammelt das Finanzamt Kontrollmitteilungen der Banken. Wenn dann Steuerpflichtige über dem gesetzlichen Freibetrag ihre Freibeträge auf zig Banken aufgeteilt haben verlangt das Finanzamt eine komplette Offenlegung der Zinseinkünfte der letzten Jahre. Da hierzu meist Zinsbescheinigungen über mehrere Jahre von allen Banken eingeholt werden müssen, kann das richtig ins Geld gehen (die Banken langen da gut zu).
Wenn sich dann auch noch herausstellt das der Steuerpflichtige die zu hohen Freibeträge schon voll ausgeschöpft hat, und evtl. darüber hinaus noch weitere Zinseinkünfte hatte, dann kann er sich schonmal auf ein Strafverfahren wegen leichtfertiger Steuerverkürzung (letzte Stufe vor der Steuerhinterziehung) vorbereiten.
^^ Das nur so am Rande zu Info…
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