Guten Tag liebe Wissende,
ich habe mal diverse Fragen, die Ihr mir hoffentlich beantworten könnt…
Es geht um die Gültigkeit erteilter Freistellungsaufträge.
Mal angenommen es wurden vor Jahren Freistellungsaufträge an Institute für Anlagen erteilt, die nicht mehr existieren (also die Anlagen ). Hätte dann auch jeweils der dazu erteilte Freistellungsauftrag widerrufen werden müssen?
Wenn so etwas nicht gemacht wurde, was sind die Konsequenzen?
Wenn zwischenzeitlich geheiratet wurde (mit Namensänderung) sind dann alle vorher erteilten Freistellungsaufträge obsolet und müssen nicht mehr widerrufen werden?
Welche Konsequenzen ergeben sich aus möglicherweise in zu hohem Umfang erteilten Freistellungsaufträgen, wenn die tatsächlichen Zinseinnahmen deutlich darunter liegen?
Ändert sich mit der Abgeltungssteuer alles, so dass man nächstes Jahr alles wieder neu erteilen muss?
Lieben Gruß
Trillian