Freiw. gesetzl. Krankenvers. in EKSt-Erklärung?

Hallo Ihr Wissenden,

wie ist folgender Fall:

Man hat einen Teil des Jahres kein Einkommen, weil man in D aber krankenversichert sein muss, ist man in der Zeit bei der Krankenkasse mit 800irgendwas Euro Einkommen veranlagt und zahlt darauf Krankenversicherungsbeiträge, ca. 150 Euro/Monat, freiwillig gesetzlich. Man war vorher in ALG2 und nachher in versicherungspflichtiger Arbeit. Man ist aus ALG2 rausgefallen, weil der Lebenspartner nun Arbeit hat und etwas zu viel verdient. Über ihn mitversichern würde nicht möglich gewesen sein.

Kann/sollte man diese Beiträge bei der vereinfachten Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen?

Eine zweite Frage:
Gesetz den Fall, man hätte kurzfristig in dieser Zeit gearbeitet aber es würde keine LSt angefallen sein. Es ist auch keine Meldebescheinigung mit eTIN-Nr. erhalten worden. Wie gibt man dies bei der Steuererklärung an?

dazu eine weitere Frage:
wenn in so einem Fall LSt angefallen wäre aber keine LSt-Bescheinigung mit eTIN-Nr. erhalten worden wäre. Wie gibt man das an?

Oder müsste man von den Arbeitgebern die Bescheinigungen anfordern?

Ich würd mich sehr über Informationen freuen!

Viele Grüße
Silvia

Hallo,

Man hat einen Teil des Jahres kein Einkommen, weil man in D
aber krankenversichert sein muss,

??? Quelle.

Kann/sollte man diese Beiträge bei der vereinfachten
Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen?

Da die Beiträge zur Krankenversicherung das zu versteuernde Einkommen mindern, ja.

cu

Hallo ghostkeeper,

Man hat einen Teil des Jahres kein Einkommen, weil man in D
aber krankenversichert sein muss,

??? Quelle.

Das sagte die Krankenkasse, die schon seit Jahren die Kasse des hypothetischen Menschen ist. Man müsse durchgehend krankenversichert sein lt. „neuer?“ Krankenversicherungspflicht. Sonst müsse man bei Wiedereintritt z.B. wegen Arbeit nachzahlen. Aber soweit egal, da das ja nun schon alles passiert ist. Davon abgesehen war das nun auch ganz sinnvoll, krankenversichert gewesen zu sein.

Kann/sollte man diese Beiträge bei der vereinfachten
Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen?

Da die Beiträge zur Krankenversicherung das zu versteuernde
Einkommen mindern, ja.

Dankeschön!

Schönen Gruß
Silvia

Das sagte die Krankenkasse, die schon seit Jahren die Kasse
des hypothetischen Menschen ist. Man müsse durchgehend
krankenversichert sein lt. „neuer?“
Krankenversicherungspflicht.

Du hast Recht.
Jetzt wird mir auch klar, warum die Beiträge bei Abfindungen auf astronomische Werte angestiegen sind. Man muß zahlen, ob man will oder nicht.
Was mich ein weiteres Mal vom Wesen diese Staates überzeugt.

cu