Hallo Ihr Wissenden,
wie ist folgender Fall:
Man hat einen Teil des Jahres kein Einkommen, weil man in D aber krankenversichert sein muss, ist man in der Zeit bei der Krankenkasse mit 800irgendwas Euro Einkommen veranlagt und zahlt darauf Krankenversicherungsbeiträge, ca. 150 Euro/Monat, freiwillig gesetzlich. Man war vorher in ALG2 und nachher in versicherungspflichtiger Arbeit. Man ist aus ALG2 rausgefallen, weil der Lebenspartner nun Arbeit hat und etwas zu viel verdient. Über ihn mitversichern würde nicht möglich gewesen sein.
Kann/sollte man diese Beiträge bei der vereinfachten Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen?
Eine zweite Frage:
Gesetz den Fall, man hätte kurzfristig in dieser Zeit gearbeitet aber es würde keine LSt angefallen sein. Es ist auch keine Meldebescheinigung mit eTIN-Nr. erhalten worden. Wie gibt man dies bei der Steuererklärung an?
dazu eine weitere Frage:
wenn in so einem Fall LSt angefallen wäre aber keine LSt-Bescheinigung mit eTIN-Nr. erhalten worden wäre. Wie gibt man das an?
Oder müsste man von den Arbeitgebern die Bescheinigungen anfordern?
Ich würd mich sehr über Informationen freuen!
Viele Grüße
Silvia