Muß für jedes Jahr die Fristverlängerung für die Umsatzsteuer-Voranmeldung neu beantragt werden oder ist dies mit einer Dauerfristverlängerung abgegolten?
(Abgabetermine d. USt-Voranmeldung: alle drei Monate)
Muß für jedes Jahr die Fristverlängerung für die Umsatzsteuer-Voranmeldung neu beantragt werden oder ist dies mit einer Dauerfristverlängerung abgegolten?
(Abgabetermine d. USt-Voranmeldung: alle drei Monate)
Muß für jedes Jahr die Fristverlängerung für die
Umsatzsteuer-Voranmeldung neu beantragt werden oder ist dies
mit einer Dauerfristverlängerung abgegolten?(Abgabetermine d. USt-Voranmeldung: alle drei Monate)
hi,
die dauerfristverlängerung gilt bei quartalszahlern über die jahre hinweg.
wirst du jahreszahler zwischendurch, muss eine neue beantragt werden.
wirst du monatszahler, dann ist jedes jahr eine neue abzugeben und 1/11tel der vorjahreszahllast als sondervorauszahlung zu entrichten, welche mit dem dezember verrechnet wird.
gruss vom
showbee
ab welchem Umsatz (Umsatzsteuer) ist Monatszahler?
Hi showbee,
nur eine Frage…
Danke
André
hi,
nachzulesen im § 18 Abs. 2 UStG!
REGEL: quartalszahler,
NEU: existenzgründer sind ersteinmal monatszahler…
sonst:
jahreszahler = ust-zahllast zwischen 0 und 512 euro (1000DM)
quartalsz. = zwischen 513 und 6136 euro (12.000 DM)
monatszahler, wenn zahllast MEHR ALS 6.136 euro
wenn vorjahr erstattungssaldo (wg. neuanschaffungen bsp.)
wenn überschuss ÜBER 6.136 euro war, kann statt quartal für monat optiert werden! abgabe muss bis zum 10.2. erfolgen.
gruss vom
showbee