Hi,
wenn ein Zweitstudium neben dem Beruf absolviert wird und man
vorübergehend im Ausland arbeitet und auch dort Steuern zahlt,
kann man im Jahr darauf noch die Gebühren von der Steuer
absetzten, falls man im Jahr darauf wieder in Deutschland
arbeitet?
Zweitstudium führt grundsätzlich zu Werbungskosten
Die Werbungskosten im Zusammenhang mit den ausländischen Lohneinkünften teilen jedoch das Schicksal der Einkünfte. Beides wird als steuerfrei mit Progressionsvorbehalt behandelt.
Werbungskosten, die nur mit dem Inland zusammenhängen, sind weiterhin in Deutschland abziehbar.
Probieren, aber eventuell Ablehnung als Werbungskosten bei steuerfreien Progressionseinkünften…
Schöne Grüße
C.