Gefahrene Kilometer bei 'Mini-Job'

Hi @ll,

folgendes Beispiel:

Ein Arbeitnehmer hat einen „Zweit-Job“. Dabei handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung, bei der max. 400 € monatlich ausbezahlt werden. Der Arbeitgeber übernimmt dafür die pauschale Besteuerung und den AG-Anteil zur SV.

Für die Hauptbeschäftigung kann der AN bei der (vereinfachten) Steuererklärung die Fahrtkosten geltend machen.

Gilt dies auch für den „Zweit-Job“? Wenn ja - muss dann eine „Anlage“ zur Steuererklärung beigefügt werden?

Danke für die Antworten!

LG MrMOON

Für die Hauptbeschäftigung kann der AN bei der (vereinfachten)
Steuererklärung die Fahrtkosten geltend machen.

Gilt dies auch für den „Zweit-Job“?

Ganz deutlich nochmal - Fahrtkosten sowie auch andere Kosten können für die pauschalbesteuerte Beschäftigung nicht geltend gemacht werden. Die Begründung ist, vereinfacht gesagt, daß die Einnahmen schon vom Arbeitgeber versteuert wurden und in der persönlichen Steuererklärung nicht mehr erfaßt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald