Hi @ll,
folgendes Beispiel:
Ein Arbeitnehmer hat einen „Zweit-Job“. Dabei handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung, bei der max. 400 € monatlich ausbezahlt werden. Der Arbeitgeber übernimmt dafür die pauschale Besteuerung und den AG-Anteil zur SV.
Für die Hauptbeschäftigung kann der AN bei der (vereinfachten) Steuererklärung die Fahrtkosten geltend machen.
Gilt dies auch für den „Zweit-Job“? Wenn ja - muss dann eine „Anlage“ zur Steuererklärung beigefügt werden?
Danke für die Antworten!
LG MrMOON