Gesetz zu Zweitfirmenwagen

Hallo Experten,

ich habe eine Frage zur gesetzlichen Regelung von Zweitwagen.

Wo finde ich eine Gesetzliche Grundlage zur Regelung von Zweitwagen bzw. mehreren Betriebs-PKW mit einem Nutzer? Gibt es dafür eine getzliche Regelung oder Erlasse oder sogar eine Entscheidung des FG oder BMF-Schreiben?

Gruß u. Danke
Anja

Nachfrage: Regelung zu welcher Problematik
Hi !

Möglicherweise kann man dir hier weiterhelfen, wenn du ansatzweise die Problematik etwas einschränkst.

Soll es bei den Antworten gehen um:

  • Vorsteuerabzug
  • Zuführung des Fahrzeugs zum Betriebsvermögen
  • Ermittlung der ertragsteuerlichen Privatnutzung
  • Ermittlung der umsatzsteuerlichen Privatnutzung
  • …?

BARUL76

.

Hy,

also mir ist wichtig:

  • Zuführung des Fahrzeugs zum Betriebsvermögen
    … erlaubt oder nicht erlaubt? (wenn nein, wo steht das im Gesetz)

Danke und Gruß
Anja

betriebliche Nutzung 50%: zwingend Betriebsvermögen

unabhängig davon, obs der erste, der zweite oder der hundertse PKW ist.

R 4.2 EStR

Kann man da nicht betrügen, wenn z.B. andere Personen danmit fahren als der eine nUtzer auf den die Fahrzeuge zugelassen sind. Sprich, hat die Finanzbehörde da keine regelung getroffen, dass je person nur ein Fahrzeug geltemd gemacht werden kann?

Kannst du mir sagen, wo ich die EStR 4.2 ausdrucken kann, in meinem Gesetzbuch sind diese nicht drin.

Gruß
Anja

Hiho,

hat sich erledigt. Ich habe in Haufe alles gefunden was ich brauche an Richtlinie.

Vielen herzlichen Dank für die Antwort. Sie hat mir sehr weitergeholfen das wirrwarr in meinem Kopf zu klären.

Gruß
Anja