Hallo,
Kolonialwarenhändler KWH mietet ein Ladengeschäft von der Privatperson PP. Im Mietvertrag steht eine vereinbarte Kaltmiete von 2500 Euro vereinbart, ohne die separat ausgewiesene USt.
Der Satz ist etwas mißverständlich. Wurde nun die USt seperat ausgewiesen oder nicht?
Bekommt KWH die 19% von seinem Finanzamt FA dennoch erstattet?
Also wenn nichts ausgewiesen ist, und das ist bei solchen Vermietungen erstmal die Regel (es müßte schon irgendwo stehen, dass auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichtet wird), dann wurde wohl auch keine abgeführt und ausgewiesen.
Oder ist der Anteil dann unwiderruflich weg?
Wenn man keine bezahlt hat, ist auch keine weg.
Oder weiss dann KWHs Steuerbüro SB etwas mit dieser Zusammenstellung anzufangen?
Wenn keine Umsatzsteuer ausgewiesen ist, dann wird man dort die 2.500€ eben komplett als Aufwand buchen.
Grüße