Gewerberaum von privat (ohne Ausweis der USt)

Hallo.

Kolonialwarenhändler KWH mietet ein Ladengeschäft von der Privatperson PP. Im Mietvertrag steht eine vereinbarte Kaltmiete von 2500 Euro vereinbart, ohne die separat ausgewiesene USt. Bekommt KWH die 19% von seinem Finanzamt FA dennoch erstattet? Oder ist der Anteil dann unwiderruflich weg? Oder weiss dann KWHs Steuerbüro SB etwas mit dieser Zusammenstellung anzufangen?

Schönes Wochenende!

Christian

Hallo,

Kolonialwarenhändler KWH mietet ein Ladengeschäft von der Privatperson PP. Im Mietvertrag steht eine vereinbarte Kaltmiete von 2500 Euro vereinbart, ohne die separat ausgewiesene USt.

Der Satz ist etwas mißverständlich. Wurde nun die USt seperat ausgewiesen oder nicht?

Bekommt KWH die 19% von seinem Finanzamt FA dennoch erstattet?

Also wenn nichts ausgewiesen ist, und das ist bei solchen Vermietungen erstmal die Regel (es müßte schon irgendwo stehen, dass auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichtet wird), dann wurde wohl auch keine abgeführt und ausgewiesen.

Oder ist der Anteil dann unwiderruflich weg?

Wenn man keine bezahlt hat, ist auch keine weg.

Oder weiss dann KWHs Steuerbüro SB etwas mit dieser Zusammenstellung anzufangen?

Wenn keine Umsatzsteuer ausgewiesen ist, dann wird man dort die 2.500€ eben komplett als Aufwand buchen.

Grüße

Hallo,

mal zum Verständnis, man kann die Räume für 2500 ohne USt anmieten oder für 2500 + 19% USt = 2975 anmieten.
Diese 475 könnte man als Vorsteuer wieder vom Finanzamt zurückholen.

Man muss also erstmal 475 bezahlen, um 475 zurückzubekommen.

Was ist also der Vorteil einer umsatzsteuerpflichtigen Miete gegenüber einer umsatzsteuerfreien?
Richtig, es gibt gar keinen.

Gruß
Lawrence

Grundsatz: Vermietungsumsätze sind umsatzsteuerfrei § 4 Nr. 12 UStG
Ausnahme: In bestimmten Fällen (Gewerbeflächenvermietung an einen VoSt-abzugsberechtigten) könnte der Vermieter zur USt optieren. §9 UStG

Da Ausnahme hier nicht gegegeben ist, bleibt es beim Grundsatz.

Viele Grüße
Alfred Gesierich

Was ist also der Vorteil einer umsatzsteuerpflichtigen Miete
gegenüber einer umsatzsteuerfreien?
Richtig, es gibt gar keinen.

Für den Vermieter kann es einen (mehrere) Vorteil(e) geben:

  • aus Investitionen (z. B. Bau-, Erhaltungskosten) kann die Vorsteuer vom Finanzamt zurückgeholt werden
  • es gibt einen Zinsvorteil aus der erhaltenen Vorsteuer, die man erst zeitlich versetzt als Umsatzsteuer ans Finanzamt zurückzahlt.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald