Gezahlte Vorsteuerbeträge in der EÜR?

in der EÜR steht unter Punkt 44 Gezahlte Vorsteuerbeträge. Was muss ich dort einsetzen?

Ich habe U-Steuer an das Finanzamt alle 3 Monate abgeführt. Gegengerechnet wurde die von mir bezahlte U-Steuer von Firmen wo ich was fürs Geschäft gekauft habe. Ist das die Summe der gezahlten Vorsteuerbeträge?

Danke für die Antworten.

Ja, genau diese von Dir gezahlten (Vor)-Steuerbeträge sind damit gemeint.

Hallo,
1.) Kauft ein Unternehmer etwas bei einem anderen Unternehmer so bezahlt er den Warenwert und die darauf zu entrichtene USt. Die USt ist dann für den Einkäufer die Vorsteuer, die er sich wieder in seinen Voranmeldungen gegenrechnen kann. Also gezahlte Vorsteuer.
USt ist bei Unternehmern immer nur ein durchlaufender Posten, er darf den Unternehmer nicht belasten oder „bereichern“. Ein Unternehmer ist für USt/Vorsteuer nur Treuhänder.

2.)Also für deine Frage: Ja.
Hast Du richtig verstanden.

Meine Antwortengebe ich nach besten Wissen aber ich übernehme keine Gewehr.

Alles Gute.

hallo,
in dieses feld kommt die u-steuer aus den kosten, die Sie haben. In die übrigen Felder kommen ja nur die Netto-Ausgaben rein, die verausgabte U-Steuer drauf kommt in einer Summe in Feld 44, richtig!

hallo,

ja, genau so ist es.

mfg

jan schaarschmidt

ja

Hallo,

da haben Sie leider den Falschen erwischt.
Einnahme-Überschußrechnung habe ich nie gemacht und kenne mich nicht so aus.

Im Prinzip, also rein gefühlsmässig, würde ich sagen, dass Sie mit Ihrer Vermutung richtig liegen, aber wie gesagt, EÜR ist nicht mein Metier.

Sorry.

Grüsse
Wilfried

Hallo,

halt auch da wieder nur die Steuer (vorsteuer) der Lieferantenrechnungen.

Viel ERFOLG wünscht weiterhin

Wolfgang aus München

Lieber Marken-Egon,

genau richtig, die Vorsteuer sind die bezahlten Umsatzsteuern auf
Ihren Eingangsrechnungen, die zur Ihrem Geschäft gehören, bezahlt
haben ist in Zeile 44 anzugeben.
Letztlich werden Sie dadurch nur durch die Nettobeträge Ihrer
Einkäufe.

Freundliche Grüße
Lambert M. Schroedter

Hallo Marken-Egon,

das ist richtig. Kaufst du Waren ein zahlst du den Mehrwertsteuersatz (Vorsteuer) von 7/% oder 19% immer mit. Im Gegenzug stellst du den jeweiligen Mehrwertsteuersatz (Umsatzsteuer) deinen Kunden in Rechnung und nimmst das Geld für das Finanzamt ein.
In der EÜR müssen die kummulierten Beträge der USt und VSt des Geschäftsjahres ausgewiesen werden. Der Saldo führt entweder zu einer USt-Nachzahlung oder Erstattung.
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

Grüße

du hast dir deine Antwort bereits selber gegeben :wink:
wie du schon bereits erwähnt hast, Waren oder Gerätschaften die du zur Erzielung deiner Einkünfte aus gewerblichen Tätigkeiten benötigst kannst du als Vorsteuer geltend machen, allerdings trägt man hierbei nur den Umsatzsteuerbetrag (also die 19%) ein nicht den gesamten Rechnungspreis…

Hallo,

ja genau, Du hast es richtig erkannt. Unter Punkt 44 gibst Du die Umsatzsteuer an, die Du an andere Firmen bezahlt hast.

Die wird bei Dir an dieser Stelle als Ausgabe erfasst und erst, wenn das Finanzamt dir die Steuer erstattet hat, mußt Du sie als Einnahme wieder erfassen. Unterm Strich ein Null-Summen-Spiel.

Viele Grüße, Moni

Hallo,

das weiß ich leider nicht.

Viele Grüße

Paola