Gutachtertätigkeit im Ausland

Wie muss das Honorar eines Gutachters versteuert werden, der ein Gutachten für eine deutsche Firma erstellt, selbst aber im Ausland (Belgien) lebt und dort auch das Gutachten erstellt hat?

Darüber hinaus ist der Gutachter laut belgischem Gesetz nicht steuerpflichtig (da Studentenstatus).

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.

Gutachtertätigkeit eines Belgiers in D
Servus,

wenn dem belgischen Gutachter für seine Tätigkeit keine feste Einrichtung zur Verfügung steht, und wenn er nur in Belgien ansässig ist, ist die Besteuerung der Einkünfte ausschließlich Sache des belgischen Staates. Ob es dort eine persönliche IR-Befreiung für Studenten gibt, habe ich nicht geprüft, ich habe aber gewisse Zweifel daran. Wenn Du Rechtsquellen für diese Befreiung benennen kannst, freue ich mich - das Thema interessiert mich.

Die Umsatzbesteuerung hängt davon ab, was genau der Gegenstand des Gutachtens ist:

Wenn ein Grundstück oder eine Baumaßnahme begutachtet wird, oder das Gutachten sonst im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Grundstück steht, ist der Umsatz dort steuerbar, wo das Grundstück liegt.

Wenn das nicht der Fall ist, ist der Umsatz dort steuerbar, wo der Empfänger der Leistung sein Unternehmen betreibt (im vorliegenden Fall wohl Deutschland).

Wenn der Umsatz in Deutschland steuerbar ist, braucht sich der Unternehmer, der die Leistung ausführt, nur darum zu kümmern, dass er die Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers gegenüber dem belgischen Fiskus nachweisen kann (USt-ID-Nummer). Alles andere besorgt der Leistungsempfänger.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
>>:wenn dem belgischen Gutachter für seine Tätigkeit keine feste

Einrichtung zur Verfügung steht, und wenn er nur in Belgien
ansässig ist, ist die Besteuerung der Einkünfte ausschließlich
Sache des belgischen Staates. >> Ob es dort eine persönliche
IR-Befreiung für Studenten gibt, habe ich nicht geprüft, ich
habe aber gewisse Zweifel daran. >> :smiley:ie Umsatzbesteuerung hängt davon ab, was genau der Gegenstand
des Gutachtens ist:

Servus,

der Gutachter ist in Belgien dauerhaft ansässig.

Entscheidend für die Antwort ist, ob er nur in Belgien einen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt hat, oder z.B. auch in Deutschland. Wenn er in beiden Ländern einen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt hat, muss man zur Frage der Ansässigkeit ins Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Belgien einsteigen (vermutlich ohne wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis, aber das hab ich hier von vornherein bleiben lassen. Also gilt die Antwort nur dann, wenn der Steuerpflichtige ausschließlich in Belgien einen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt hat.

Was bedeuted IR-Befreiung?

IR = Impôt sur le Revenu; im Fall einer natürlichen Person IPP = Impôt des Personnes Physiques

Es handelt sich um Beratung bei der Übersetzung eines Buches
aus dem Bereich der Medizin. Der Verlag ist in Deutschland
ansässig.

Dann ist der umsatzsteuerliche Ort der Leistung klar in Deutschland, wo der Empfänger der Leistung sein Unternehmen betreibt, und der belgische Unternehmer muss bloß die Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers nachweisen (USt-ID-Nummer). Ob und zu welchem Termin er in Belgien eine Zusammenfassende Meldung zu den im übrigen Gemeinschaftsgebiet steuerbaren Umsätzen abgeben muss, habe ich nicht recherchiert. Eigenartigerweise ist davon im entsprechenden Merkblatt des belgischen Fisc nicht die Rede, obwohl das im Sinn der Symmetrie der Zusammenfassenden Meldungen innerhalb der Gemeinschaft eigentlich plausibel wäre.

Einzelheiten dazu im entsprechenden EU-Merkblatt, mit einer Adresse für weitere Auskünfte zu dem Thema auf Seite 22:

http://ec.europa.eu/taxation_customs/resources/docum…

Schöne Grüße

MM

Entscheidend für die Antwort ist, ob er nur in Belgien
einen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt hat, oder z.B.
auch in Deutschland.

er ist nur in Belgien ansässig, hat also keinen Wohnsitz in Deutschland.

Dann ist der umsatzsteuerliche Ort der Leistung klar in
Deutschland, wo der Empfänger der Leistung sein Unternehmen
betreibt, und der belgische Unternehmer muss bloß die
Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers nachweisen
(USt-ID-Nummer).

Ist unter „Leistung“ dann das Gutachten und unter „Leistungsempfänger“ der Verlag zu verstehen? Muss der Gutachter dann ein Gewerbe in Deutschland anmelden, nur weil er für eine in D ansässige Firma ein Gutachten erstellt? Das klingt ja sehr kompliziert.

Vielen Dank nochmal für die Hilfe und auch für den Link.

P

Servus,

Ist unter „Leistung“ dann das Gutachten und unter
„Leistungsempfänger“ der Verlag zu verstehen?

Ja.

Muss der
Gutachter dann ein Gewerbe in Deutschland anmelden, nur weil
er für eine in D ansässige Firma ein Gutachten erstellt?

Nein. Die Definition des „Ortes der Leistung“ im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer hat keine Auswirkungen auf irgendwelche anderen Rechtsgebiete. Unabhängig davon wäre diese Tätigkeit ohnehin kein Gewerbe, auch wenn der Schreibtisch in Deutschland stünde.

Der Steuerpflichtige aus dem Fall muss sich nur um zwei Dinge kümmern: (1) Klären, wie das in seinem Fall in Belgien mit dem IPP funktioniert und (2) Klären, ob und wie er seinen (in Deutschland steuerbaren) Umsatz in Belgien erklären muss.

Schöne Grüße

MM