Gutachtertätigkeit eines Belgiers in D
Servus,
wenn dem belgischen Gutachter für seine Tätigkeit keine feste Einrichtung zur Verfügung steht, und wenn er nur in Belgien ansässig ist, ist die Besteuerung der Einkünfte ausschließlich Sache des belgischen Staates. Ob es dort eine persönliche IR-Befreiung für Studenten gibt, habe ich nicht geprüft, ich habe aber gewisse Zweifel daran. Wenn Du Rechtsquellen für diese Befreiung benennen kannst, freue ich mich - das Thema interessiert mich.
Die Umsatzbesteuerung hängt davon ab, was genau der Gegenstand des Gutachtens ist:
Wenn ein Grundstück oder eine Baumaßnahme begutachtet wird, oder das Gutachten sonst im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Grundstück steht, ist der Umsatz dort steuerbar, wo das Grundstück liegt.
Wenn das nicht der Fall ist, ist der Umsatz dort steuerbar, wo der Empfänger der Leistung sein Unternehmen betreibt (im vorliegenden Fall wohl Deutschland).
Wenn der Umsatz in Deutschland steuerbar ist, braucht sich der Unternehmer, der die Leistung ausführt, nur darum zu kümmern, dass er die Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers gegenüber dem belgischen Fiskus nachweisen kann (USt-ID-Nummer). Alles andere besorgt der Leistungsempfänger.
Schöne Grüße
MM