Hallo Chriam,
lass Dich mal nicht zusätzlich verwirren.
Wie soll ich das jetzt verstehen. Ich dachte alles was ich für
die BGA
kaufe und geringwertiges Wirtschaftsgut ist kann ich sofort
absetzen … ??
Das hast Du auch ganz richtig verstanden, aber Monitor ist halt kein GWG, obwohl es unter 410 € kostet.
Muss ich des laut der rechtssprechung dann abschreiben auf 3
Jahre oder wie ??
Nein, den Wert des Monitors zum Restwert des PCs dazuaddieren und diese Summe auf die Restlaufzeit des PCs abschreiben - wobei es bei Dir wohl aufs gleiche („Abschreiben auf 3 Jahre“) rauskommt, da Du wohl grade erst angefangen hast. Aber hierbei hilft Dir ja am Jahresende hoffentlich ein Steuerberater - weil Abschreibungen zu den Jahresabschlussbuchungen gehören und da kann ich nur raten, diese nur mit Steuerberater abklären und veranlassen.
Und was soll ich denn als Firma mit nem Ferseher ??
Die Zeit totschlagen, die Du nicht mit Kundenaufträgen füllen kannst, weil Du Deine Arbeitskraft in die Buchhaltung und nicht in die Akquise gesteckt hast .
Ist das mit allem so, was ich für einen Computer kauf ??
z.B. hab ich auch noch nen USB Hub gekauft zu 15,00 Brutto …
Zum USB-Dingsda: Kleinteile unter 50 € werden in der Praxis unter Werkzeuge/Kleinteile direkt im Aufwand verbucht und deshalb nicht extra abgeschrieben (SKR4 = 4985 glaub ich).
Danke Chris
Bitte gerne und viele Grüße
Walter