GWG Buchen ? Wie ?

Hallo liebe Community,

ich habe mich jetzt so weit mit meiner Buchhaltung beschäftigt, komme aber noch mit einer sache ihct klar.

Wie verbuche ich ein geringwertiges wirtschaftsgut.

Im klartext ich habe bei meinem Grosshändler einen Bildschirm gekauft für mein Unternehmen.

Nun kostet das Ding „nur“ 110 € ist also ein geringwertiges Wirtschaftsgut.

Wie buche ich das jetzt ein ?? Da gibts doch sicherlich mehrere schritte.

Also Bank an Kreditor – Kreiditor an Wareneingang – Waren eingang an
GWG ???

O mann steh voll aufn schleuch bitte hilfe `…

Danke

Hallo liebe Community,

ich habe mich jetzt so weit mit meiner Buchhaltung
beschäftigt, komme aber noch mit einer sache ihct klar.

Wie verbuche ich ein geringwertiges wirtschaftsgut.

Im klartext ich habe bei meinem Grosshändler einen Bildschirm
gekauft für mein Unternehmen.

Nun kostet das Ding „nur“ 110 € ist also ein geringwertiges
Wirtschaftsgut.

Wie buche ich das jetzt ein ?? Da gibts doch sicherlich
mehrere schritte.

Also Bank an Kreditor – Kreiditor an Wareneingang – Waren
eingang an
GWG ???

Hallo Chriam,

wenn man sich das Leben einfach machen will, dann bucht man bei Bezahlung GWG (im Kontenplan SKR04 6260) an Bank 110,-- €.

Wenn man viel Zeit hat, dann bucht man bei Erhalt der Rechnung,
GWG an Kreditor.
Bei Bezahlung Kreditor an Bank.

Allerdings ist das Leben sowieso nicht so einfach, ein Monitor ist nach aktueller Rechtssprechung kein GWG, ausser man kann damit auch unabhängig vom Computer Fernseh schauen.

Grüße
Chris

Hallo Chriam,

wenn man sich das Leben einfach machen will, dann bucht man
bei Bezahlung GWG (im Kontenplan SKR04 6260) an Bank 110,-- €.

Wenn man viel Zeit hat, dann bucht man bei Erhalt der
Rechnung,
GWG an Kreditor.
Bei Bezahlung Kreditor an Bank.

Allerdings ist das Leben sowieso nicht so einfach, ein Monitor
ist nach aktueller Rechtssprechung kein GWG, ausser man kann
damit auch unabhängig vom Computer Fernseh schauen.

Grüße
Chris

Hallo Chris,

erstmal danke.

Wie soll ich das jetzt verstehen. Ich dachte alles was ich für die BGA
kaufe und geringwertiges Wirtschaftsgut ist kann ich sofort absetzen … ??

Muss ich des laut der rechtssprechung dann abschreiben auf 3 Jahre oder wie ??

Und was soll ich denn als Firma mit nem Ferseher :smile: ??
Ist das mit allem so, was ich für einen Computer kauf ??
z.B. hab ich auch noch nen USB Hub gekauft zu 15,00 Brutto …

Danke Chris

Mach das, was Du kannst und lass die Finger von der Buchführung. Lass das andere für Dich machen.

mfG
HGS

Hallo!

Hier ein paar einfache Erklärungen zum Thema GWG!
1.) §6 (2) EStG lesen. Vielleicht auch §7 EStG (kann nie schaden)
2.) Buchhaltung lieber von jemandem mit Ahnung machen lassen.
3.) Antwort auf deine Fragen:

Wie soll ich das jetzt verstehen. Ich dachte alles was ich für
die BGA
kaufe und geringwertiges Wirtschaftsgut ist kann ich sofort
absetzen … ??

DAS IST SO NICHT RICHTIG! EIN GWG DARF 410 EURO NETTO NICHT ÜBERSCHREITEN UND MUSS SELBSTSTÄNDIG NUTZBAR SEIN. (vgl. § 6 EStG) NACH EINEM URTEIL DES BFH IST EIN MONITOR EIN PRERIPHERIEGERÄT UND SOMIT NICHT SELBSTSTÄNDIG NUTZBAR.

Muss ich des laut der rechtssprechung dann abschreiben auf 3
Jahre oder wie ??

DER MONITOR MUSS NACH § 7 EStG ABGESCHRIEBEN WERDEN. EVTL. SIND DER MONITOR UND DAS USB-HUB NACHTRÄGLICHE ANSCHAFFUNGSKOSTEN DES PC

Ist das mit allem so, was ich für einen Computer kauf ??
z.B. hab ich auch noch nen USB Hub gekauft zu 15,00 Brutto …

S.O.

GRUß
NAISH

Hallo Chriam,
lass Dich mal nicht zusätzlich verwirren.

Wie soll ich das jetzt verstehen. Ich dachte alles was ich für
die BGA
kaufe und geringwertiges Wirtschaftsgut ist kann ich sofort
absetzen … ??

Das hast Du auch ganz richtig verstanden, aber Monitor ist halt kein GWG, obwohl es unter 410 € kostet.

Muss ich des laut der rechtssprechung dann abschreiben auf 3
Jahre oder wie ??

Nein, den Wert des Monitors zum Restwert des PCs dazuaddieren und diese Summe auf die Restlaufzeit des PCs abschreiben - wobei es bei Dir wohl aufs gleiche („Abschreiben auf 3 Jahre“) rauskommt, da Du wohl grade erst angefangen hast. Aber hierbei hilft Dir ja am Jahresende hoffentlich ein Steuerberater - weil Abschreibungen zu den Jahresabschlussbuchungen gehören und da kann ich nur raten, diese nur mit Steuerberater abklären und veranlassen.

Und was soll ich denn als Firma mit nem Ferseher :smile: ??

Die Zeit totschlagen, die Du nicht mit Kundenaufträgen füllen kannst, weil Du Deine Arbeitskraft in die Buchhaltung und nicht in die Akquise gesteckt hast :smile: .

Ist das mit allem so, was ich für einen Computer kauf ??
z.B. hab ich auch noch nen USB Hub gekauft zu 15,00 Brutto …

Zum USB-Dingsda: Kleinteile unter 50 € werden in der Praxis unter Werkzeuge/Kleinteile direkt im Aufwand verbucht und deshalb nicht extra abgeschrieben (SKR4 = 4985 glaub ich).

Danke Chris

Bitte gerne und viele Grüße

Walter

Wenn mit dem neuen Monitor ein kaputter Monitor ersetzt wird,
ist es dann nicht so was wie eine Reparatur?

Wie wird das gbucht bzw. abgeschrieben?

Gruß, JoKu

hallo,

wenn mit dem neuen auto ein kaputtes auto ersetzt wird, ist das dann auch eine reparatur…

gruß vom inder

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