Liebe Juliab,
sobald Sie also die Wohnungen vermieten, vermutlich Ende 2011?
erzielen Sie Einnahmen auf Vermietung und Verpachtung, die
nach § 20 EStG steuerpflichtig sind.
Den Mieteinnahmen stellen Sie die laufenden Ausgaben für Energie, Instandhaltung, Hausmeisterservice, Abschreibungen gegenüber. Dazu empfehle ich eine Steuersoftware einzusetzen, damit sie möglichst sensibilisiert werden für das was Sie ansetzen können bei Ihrer Steuererklärung.
Wenn Sie in 2010 nur Baukosten haben, dann können Sie nichts absetzen, Sie errichten ja erst das Gebäude. Von den Anschaffungskosten können dann die
Abschreibungen berechnet werden, die Sie dann ab der Fertigstellung ansetzen können und zwar nach einem Prozentsatz, den ich nicht auswendig kenne, sondern der im Steuergesetz steht.
Sollten Sie gewerblich vermieten, empfehle ich Ihnen die Option zur Umsatzsteuer, da könnten Sie dann auch die 19 % von Ihren Anschaffungskosten absetzen. Dazu lassen Sie sich bitte von einem Steuerberater beraten, wie auch zu all den anderen Fragen, die ich hier natürlich nur ohne Gewähr beantworten kann, da ich kein Steuerberater bin.
Viel ERfolg und viel Grüße
Lambertobruno