Hauskauf Steuererklärung. Haus ist vermietet

Hallo zusammen,

mal angenommen Max Muster kauft ein Haus.

Datum des Kaufes: November 2010
 
So das Haus ist aber noch vermietet, Mieter ziehen Jan. 2011 aus.

Also erhält Max Muster für Nov und Dez je 450€ Miete.

Dieses gibt er in der Steuererklärung an und stellt festd das die Miete ganz schön einschlägt.

Kann Max irgendwie die Kosten (Kredit, Nebenkosten) dagegen stellen?

Grüße Ben

Hallo,

Datum des Kaufes: November 2010

So das Haus ist aber noch vermietet, Mieter ziehen Jan. 2011
aus.

Also erhält Max Muster für Nov und Dez je 450€ Miete.

Was ziemlich unlogisch ist, da Mieter i.d.R. erst ab Einzug Miete zahlen.

Dieses gibt er in der Steuererklärung an und stellt festd das
die Miete ganz schön einschlägt.

Schön für ihn, wenn sie in seinem Geldbeutel einschlägt.

Kann Max irgendwie die Kosten (Kredit, Nebenkosten) dagegen
stellen?

Die Stichworte sind „Anlage V“ und „Werbungskosten“. Max Muster sollte sich einmal Fachliteratur oder einen Steuerberater zulegen, solange es noch an diesen simplen Grundlage mangelt.

Zudem dürfte ihm das Finanzamt schon im Nacken sitzen, wenn er erst jetzt die Steuererklärung für 2011 macht. Übrigens gibt es zur Steuererklärung auch umfangreiche Merkblätter. Im Programm Elster sind die ebenfalls untergebracht.

vdmaster

Berichtigung
Ich habe gelesen „Mieter ziehen ein“. Mein Fehler. Jetzt ist (auch für mich) nachvollziehbar, warum für die Monate 11 und 12 noch Miete vereinnahmt wurde.

Servus,

wenn die Miete „ganz schön einschlägt“, hat sich Max Muster vermutlich um ein bis zwei Nullen vertippt. Wenn er vergisst, Werbungskosten anzusetzen, sollte die ESt - je nach übrigen Einkünften - nicht mehr als ungefähr 300 - 400 € mehr ausmachen.

Die Werbungskosten, die Muster ansetzen kann, werden auf der Rückseite der Anlage V Punkt für Punkt abgefragt.

Wenn ihm die Berechnung der Abschreibung unheimlich ist, kommt es auf einzelne Euro, die unterm Strich auf zwei Monate entfallen, nicht an: Es genügt, vom Kaufpreis für die Anschaffung den anteiligen Wert für Grund und Boden (im Normalfall in der Gegend von 20 Prozent) abzuziehen und davon zwei Prozent als Abschreibung anzusetzen. Zeitanteilig für zwei Monate 2/12. Berechnung der AfA muss auf einem separaten Blatt dargestellt werden.

Schöne Grüße

MM

  • Nachschlag -
  • noch was: Es gibt böse Menschen, die in so einer Situation an den Auszug der Mieter noch ein halbes Jahr Leerstand dranhängen, in dieser Zeit die notwendigen Renovierungen und Reparaturen durchführen und ab und das Haus ab und zu mal als Mietangebot in die Zeitung setzen oder bei Immoscout zur Miete anbieten. Am Schluss wird dann die ganze Renoviererei als Werbungskosten zu Vermietung und Verpachtung angesetzt, und wenn man dann sechs Monate vergebens versucht hat, einen Mieter zu finden, zieht man selber ein.

Das ist aber unanständig und man darf es auch nicht, obwohl es schwer nachzuweisen ist, wenn man sowas bloß „wegen der Steuer“ macht.

Und wenn die Sache so lange her ist, kann man da eh nichts mehr „gestalten“ - schad drum.

Schöne Grüße

MM

Hat Max für das erworbene Gebäude eine Vermietungsabsicht oder möchte dieser selbst in dem Haus wohnen?

Im Rahmen der Vermietung darf Max die angefallenen Kosten als Werbungskosten dagegen setzen. Hierzu gehören neben den Nebenkosten (Wasser, Strom, Gas, Grundsteuer, Abfallgebühren, Versicherung, etc.) sowie Finanzierungskosten auch Aufwendungen für die Abscheibung.

Hallo Florian,

im Sachverhalt steht:

So das Haus ist aber noch vermietet, Mieter ziehen Jan. 2011 aus.

woraus sich - konkret aus dem „noch“ - deutlich ergibt, was der Käufer mit dem Haus vor hat. Meinst Du, ich saug mir den ganzen Sermon zur Erklärung, wie man Renovierung/Instandhaltung/Reparaturen trotzdem in die Werbungskosten gedrückt kriegt, aus Jux und Dollerein aus den Fingern?

Schöne Grüße

MM

Hallo,

2011 weil es ja ein fiktiver Fall ist.

Max hat das Haus mit Mieter gekauft und ist im Febr. des neuen Jahres selbst eingezogen.
Und die Miete schlägt ein weil die restelichen Angaben/ Kosten gering sind.
Max geht arbeiten–> 1km zur Arbeitsstätte
Frau Max geht arbeiten–> 13km zur Arbeitsstätte…

Da kann Max nicht viel geltent machen

Servus,

wie gesagt, die Miete für zwei Monate sollte, wenn man vergisst, Werbungskosten zu den Mieteinnahmen anzusetzen, die Einkommensteuer um nicht mehr als etwa 400 € erhöhen. Wenn das mehr ausmacht, ist etwas anderes falsch.

Wie sich die Abschreibung einfach berechnen lässt, weißt Du ja schon.

Die übrigen Werbungskosten, die in Frage kommen, stehen Punkt für Punkt auf der Seite 2 der Anlage V.

Schöne Grüße

MM