Hallo,
durch Gesellschafter erfolgt eine Einlage in die Kapitalrücklage einer GmbH zum Erwerb von Anteilen einer anderen Gesellschaft. Erwerbende GmbH aktiviert die Geschäftsanteile als Finanzanlagen/ Beteiligungen.
Was mir dabei nicht ganz klar ist, ob sich die Einlage in die Kapitalrücklage auf die GuV der erwerbenden GmbH auswirkt?