[HB] Einlage in Kapitalrücklage: Gewinnauswirkung?

Hallo,

durch Gesellschafter erfolgt eine Einlage in die Kapitalrücklage einer GmbH zum Erwerb von Anteilen einer anderen Gesellschaft. Erwerbende GmbH aktiviert die Geschäftsanteile als Finanzanlagen/ Beteiligungen.

Was mir dabei nicht ganz klar ist, ob sich die Einlage in die Kapitalrücklage auf die GuV der erwerbenden GmbH auswirkt?

Was mir dabei nicht ganz klar ist, ob sich die Einlage in die
Kapitalrücklage auf die GuV der erwerbenden GmbH auswirkt?

Hallo,

ja! § 275 IV HGB, die Veränderungen der Kapitalrücklage darf aber erst nach
„Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag“ ausgewiesen werden, es wird also nur der
verteilbare „Bilanzgewinn/Bilanzverlust“ berührt.

Das ist aber eher eine Frage der handelsrechtlichen Buchführung. Steuerrechtlich
ist dass natürlich kein „Aufwand“ der die KSt mindert.

Mfg vom

showbee

Hi !

Die Einlage wird sicherlich wie folgt zu buchen sein:

Bank
an Kapitalrücklage

Da bei diesem Buchungssatz ein GuV-Konto nicht berührt wird, hat dieser Vorgang auch keine Auswirkung auf den Gewinn.

Auch die Anschaffung der Anteile an der neuen Gesellschaft, die

Finanzanlagen
an Bank

gebucht werden, stellen keinen gewinnwirksamen Vorgang dar.

Erst wenn irgendwelche Gewinnverteilungen aus der erworbenen Beteiligung anstehen, wirkt sich dies auf den handelsrechtlichen Gewinn aus. Zum steuerrechtlichen Gewinn und der Korrektur dieses Ergebnisses nach § 8b KStG (Überleitungsrechnung) wurde ja schon hingewiesen.

BARUL76

BARUL76