Honorarbasis und das Finanzamt!

Wie gelangt das Finanzamt an die Informationen über Zusatzeinkünfte aus nichtselbständigen Tätigkeiten auf Honorarbasis?

Kontrollmeldungen
Elektronische Lohnsteuerbescheinigung

Wie gelangt das Finanzamt an die Informationen über
Zusatzeinkünfte aus nichtselbständigen Tätigkeiten auf
Honorarbasis?

Was ist denn eine nichtselbständige Tätigkeit auf Honorarbasis *neugierig*?

Jedenfalls wird bei einer nichtselbständigen Tätigkeit ja die Lohnsteuer durch den Arbeitgeber einbehalten und die Information elektronisch an die Behörden übermittelt. Am Ende des Jahres gibt es eine Lohnsteuerbescheinigung an den Arbeitnehmer, aber das Finanzamt hat die Infos eigentlich schon.

Sollte die Tätigkeit tatsächlich eine selbständige sein, d.h. auf Rechnungsbasis ohne abgeführte Lohnsteuer, dann besteht die Pflicht, eine Einkommenssteuererklärung abzugeben (es sei denn, die Einkünfte liegen unterhalb eines geringen Freibetrags).

Viele Grüße,
Sebastian

Hallo,

theoretisch könnte auch ein Finanzamtsprüfer (Lohnsteuer, Umsatzsteuer, etc.) in der Buchhaltung der zahlenden Firma darüber gestolpert sein und es weiter melden - aus welchen Beweggründen auch immer.

Greetz
S_E

Servus,

das sind die Kontrollmitteilungen, die experttobe bereits genannt hat. Die gibts nicht nur theoretisch, sondern bei jeder Betriebsprüfung werden Kontrollmitteilungen in einem bestimmten Umfang erstellt.

Nun, und wenn z.B. ein Elektromeister ein größeres Objekt verkabelt, wäre es doch ziemlich dumm von dem Betriebsprüfer, wenn er jetzt eine Kontrollmitteilung fürs FA München wegen der hundertachtzig verbauten Siemens-Sicherungen verfassen würde. Der pickt sich schon die Eingangsrechnungen heraus, bei denen eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht, daß sie auf der andren Seite nicht als Erträge versteuert worden sind.

Schöne Grüße

MM

Z.b. wenn jemand für eine Pädagogische Betreuung von Kindern beim Jugendamt engagiert wird. In solchen Fällen wird weder die Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber einbehalten. Der volle Betrag wird an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Dieser muss natürlcih am Ende des Jahres versteuert werden. Wie kann das Finanzamt den jenigen auf die Schliche kommen, die dies nicht tun möchten?

Z.b. wenn jemand für eine Pädagogische Betreuung von Kindern
beim Jugendamt engagiert wird. In solchen Fällen wird weder
die Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge vom
Arbeitgeber einbehalten.

Dann war derjenige nicht nichtselbständig, sondern selbständig beschäftigt. Er ist selbst dafür verantwortlich, seine Einkünfte dem Finanzamt mitzuteilen und zu versteuern. Tut er das nicht, begeht er eine Straftat.

U.U. könnte eine solche pädagogische Betreuung im Übrigen unter den steuerfreien Übungsleiterfreibetrag fallen

Der volle Betrag wird an den
Arbeitnehmer ausgezahlt. Dieser muss natürlcih am Ende des
Jahres versteuert werden. Wie kann das Finanzamt den jenigen
auf die Schliche kommen, die dies nicht tun möchten?

Ich bin jetzt ja kein Steuerfahndungsexperte. Aber in meiner naiven Vorstellung könnte etwa das Finanzamt generell bei einer Betriebsprüfung beim Auftraggeber die als Betriebsausgaben geltend gemachte Rechnung vorfinden und nebenbei flugs überprüfen, ob der Rechnungssteller, dessen Steuernummer darauf steht, entsprechende Einkünfte deklariert hat, oder in Bezug auf selbständige Tätigkeit überhaupt steuerlich erfasst wurde. Nun hat das Jugendamt durch seinen öffentlichen Charakter vermutlich keine solchen Betriebsprüfungen - aber vielleicht andere Formen der Revision?

Grüße,
Sebastian

Und werden Betriebsprüfungen auch bei öffentlich-rechtlichen Institutionen durchgeführt, wie z.B. dem Jugendamt?

Servus,

wenn es sich nicht um Eigenbetriebe oder ähnliche Konstrukte mit eigener Rechtsperson handelt, nicht.

Es gibt aber von öffentlichen Kassen Mitteilungen an den Fiskus über ausgezahlte Bezüge und Honorare. In welchem Umfang diese stattfinden, weiß ich nicht.

Schöne Grüße

MM

Kontrollmitteilung
Hi,

Und werden Betriebsprüfungen auch bei öffentlich-rechtlichen
Institutionen durchgeführt, wie z.B. dem Jugendamt?

Das Jugendamt zahlt keine Körperschaftssteuer, deshalb insoweit keine Betriebsprüfung. Ich habe aber schon von öffentlich-rechtlichen Institutionen gefertigte Kontrollmitteilungen gesehen, dass jemand Gelder von ihnen bekommen hat.

Schöne Grüße
C.