Ich möchte einen „ Bettelbrief“ vielfach

… versenden in diesem möchte ich die Empfänger zu einer Schenkung von 1 € anhalten. Hat bitte jemand generelle Informationen für mich in Bezug auf die Rechtsgrundlagen des Bettelns und von Bettelbriefen? Was ist erlaubt? Was nicht? Was ist nur gerade noch so geduldet? Wie steht es bei meiner geplanten Aktion 1 € Schenkung Steuerrechtlich? Also ab welchem Betrag Schenkung pro schenkender Person oder pro Schenkungsakt muss Steuer abgeführt werden. Wie hoch ist dann diese Schenkungssteuer. Könnte in solch einem Fall Bettelbrief um eine Schenkung von 1 € auch noch andere Steuer anfallen? Danke euch für eure Antwoten Mit freundlichen Grüßen Michael Dorstenstein

Frag einfach mal einen Rechtsanwalt,den du gut Kennst,denn der Schuss könnte leicht nach hinten Losgehen,und du hast die Staatsmafia am Hintern Kleben,und nichts von dem Euro.Leider Kenne ich in diesem Falle das Gesetz nicht,aber halte mich mal auf dem Laufenden Gruss

Hallo Meine Liebe oder mein lieber ?

ja wenn ich da ne verwertbare Antwort drauf bekomme sende ich diese gerne an dich weiter.

Zur Erleichterung und Erinnerung
kannst du mir ja deine E-Mail Adresse zukommenlassen.

Datenschutz garantiert :smile:.

wünschen noch einen schönen Sonntagabend.
Michael Dorstenstein

Ich nehme diese Anfrage als Spass auf und wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Bettelei…
Mit freundlichen Grüsse
Karin Hucke

Sehr geehrte Frau Hucke,

danke für Ihre Antwort.

Es ist kein Spass.

Mir ist es sehr ernst damit.

Das „erbettelte Geld“, möglichst von jeden Bürger
dient einem sozialen aber auch wirtschaftlichem Zweck.

Also: damit soll eine Unternehmung realisiert werden die der Gesamten Menschheit dient.

Ist jedoch nicht als Verein möglich so das man mit Spenden oder Sonsoring arbeiten könnete.

Ich „Bettle“ also nicht für mich persönlich.

Hier bleibt ( nach allen anderweitigen bisherigen Bemühungen das Geld dafü zu bekommen)
nur eins, Betteln wie Gandhi.

Ich bitte alle um eine Fachliche Antwort.

Vielen Dank

Wünsch Ihnen einen schöne und gute Woche.
Michael Dorstenstein

Ich nehme diese Anfrage als Spass auf und wünsche Ihnen viel
Erfolg bei Ihrer Bettelei…
Mit freundlichen Grüsse
Karin Hucke

Hallo.

Leider kenne ich mich nicht aus, wie es ist wenn man viele Schenkungen erhält. Ich vermute, dass jede einzeln zu behandeln ist. Insoweit sollte da nichts passieren. Sicher bin ich mir allerdings nicht.

Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob das zivilrechtlich überhaupt zulässig ist. Das würde ich vorab mal prüfen.

Also: Nochmals (steuer-)rechtlichen Rat einholen, bevor man da was großes anfängt!

Bitte fragen SIe Ihren Arzt oder Apotheker. Bei dem Lesen von diesem fall , bekomme ich nämlich auch Bauchschmerzen.