Immobilie zu eigenen Wohnzwecken, Veräüßerung

Angenommen, eine Familie kauft ein Flurstück am 01.01.2008 und baut auf diesem ein Haus A zu eigenen Wohnzwecken, Fertigstellung und Einzug 30.09.2008.

Am 01.06.2010 teilt die Familie das Flurstück und beginnt mit dem Bau eines zweiten Hauses B auf dem zweiten unbebauten Flurstück, Fertigstellung 31.03.2011.

Am 01.04.2011 zieht die Familie von Haus A in Haus B um.

Anschließend soll Haus A verkauft werden.

Wäre der Gewinn aus dem Verkauf nach § 23 EStG steuerpflichtig?
Wenn ja, wie könnte eine günstigere Gestaltung aussehen?

Ich bin gespannt und bedanke mich für Eure Überlegungen

Hallo,

§ 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG ist hier heranzuziehen. Demnach sind von den privaten Veräußerungsgeschäften solche Wirtschaftsgüter „ausgenommen, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken“ genutzt wurden. Das ist hier im Falle des Hauses A gegeben.

MfG
Kerstin