Angenommen, eine Familie kauft ein Flurstück am 01.01.2008 und baut auf diesem ein Haus A zu eigenen Wohnzwecken, Fertigstellung und Einzug 30.09.2008.
Am 01.06.2010 teilt die Familie das Flurstück und beginnt mit dem Bau eines zweiten Hauses B auf dem zweiten unbebauten Flurstück, Fertigstellung 31.03.2011.
Am 01.04.2011 zieht die Familie von Haus A in Haus B um.
Anschließend soll Haus A verkauft werden.
Wäre der Gewinn aus dem Verkauf nach § 23 EStG steuerpflichtig?
Wenn ja, wie könnte eine günstigere Gestaltung aussehen?
Ich bin gespannt und bedanke mich für Eure Überlegungen