Ist § 15a EStG bei neg. Erg-Bil. anzuwenden?

Guten Tag,

folgender Fall:
Einzelunternehmer überträgt seine Rücklage § 6b EStG auf Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens in eine KG. Bisher ist handelsrechtlich eine Bilanzierung der Rücklage in der Gesamthandsbilanz ausgewiesen worden ohne den Minderwert zu berücksichtigen
Ist steuerrechtlich eine Ergänzungsbilanz für die Rücklage zu bilden und wenn ja, ist dann augrund anfallenden negativen Kapitals bei Verlusten die Anwendung des § 15a EStG auch dann anwendbar, obwohl wirtschaftlich betrachtet der Kdt. mit dem Verlust belastet ist.

Bsp in Zahlen:
Kapital zu Beginn: 500.000 €
neg. Erg. Bil 2000.000 €
Verlust 100.000